Kirchensteuer/Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Beispiel für Bundesland NRW: Steuererklärung bei Zusammenveranlagung. Ehemann ist Hauptverdiener und konfessionslos, gehört also keiner Kirche an. Ehefrau ist nicht berufstätig, also Hausfrau ohne eigenes Einkommen, ihre Religionszugehörigkeit ist römisch katholisch. Das Finanzamt berechnet Kirchensteuer in Höhe von 9% auf die fällige Einkommensteuer für das erzielte Einkommen des Ehemann, der aber keiner Kirche angehört. Soweit die derzeitigen Fakten.
Meine Frage: Wie verhält es sich mit dem sogenannten Kirchgeld? Nach meiner Information ist das Kirchgeld eine Pauschale die unterhalb der 9%igen Kirchensteuer liegt. Welches Amt/Stelle/Behörde entscheidet, dass man anstelle von Kirchensteuer das Kirchgeld zahlt? Wie wird man Kirchgeldzahler?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Kirchgeld hat mit Kirchensteuer nichts zu tun und es wird unabhängig von der Kirchensteuer von der jeweiligen Kirchengemeinde erhoben. Die einzige Möglichkeit es nicht zahlen zu müssen ist der Austritt. "Kirchgeldzahler" wird man einfach dadurch dass man seinen Wohnsitz im Bereich einer Kirchengemeinde hat und der Kirche angehört.
Es geht hier um einen Fall von Alleinverdiener in glaubensverschiedener Ehe. Da ist das besondere Kirchgeld nach 50 Jahren Rechtsprechung kaum angreifbar. Näheres s. Kirchgeld-Klage.info, Abschnitt IV 4.1 Klage grundsätzlich.
Anders siehe es bei Doppelverdienern aus. Nach dem Beschluss I B 109/12 des BFH vom 8.10.2013 darf das besondere Kirchgeld hier nicht erhoben werden. Näheres s. Kirchgeld-Klage.info, v.a. Abschnitt II 6 Rechtslage
Ihre Frau muß auch aus der Kirche austreten. Dann ist diese Abzocke beendet.