Hallo an die Leser,
Ich hoffe ich kann mein Anliegen einigermaßen verständlich beschreiben.
Mein erster Mann und ich, zusammen 2 Kinder, hatten gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft, hatten ein Berliner Testament, aufgrund dessen ich, nach seinem Tod, als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen bin. Unsere Kinder erben erst nach meinem Ableben.
Ich habe dann wieder geheiratet, einen Mann mit zwei mittlerweile erwachsenen Kindern.
Erbrecht ist ja kompliziert und ich würde gerne vermeidend das die Kinder meines zweiten Mannes, wenn ich vor ihm sterben sollte an meine Kinder, nach seinem Tod Erbansprüche bezüglich der Wohnung stellen können.
Ich verstehe das so, meinen Kindern steht durch den Tod ihres Vaters automatisch von seiner Hälfte die Hälfte zu, also 1/4 . Ich hätte somit noch 3/4 zu vererben, mein zweiter Mann wäre jetzt ja auch in der Erbfolge zu beachten, wenn auch evtl. nur mit Pflichtteil. Wenn er dann verstirbt wären ja dann seine leiblichen Kinder erbberechtigt und könnten somit Forderungen an meine Kinder stellen?
Verstehe ich das richtig ?
Falls ja, was haben wir jetzt für Möglichkeiten das zu vermeiden ?
Oder ist durch das Berliner Testament klar geregelt das meine Kinder die Whg erben?
Ich hoffe ihr versteht mein Geschreibsel.