Kinderlärm durch Besucher in Mietwohnung?

7 Antworten

Also wenn überhaupt, muss der Vermieter dich zunächst einmal abmahnen!

Eine sofortige Kündigung ist hier nicht zulässig!

Aber m. E. wäre selbst eine Abmahnung nicht in Ordnung!

Denn selbstverständlich darf Deine Freundin übers Wochenende bei Dir bleiben, auch mit Kind!

Vorsorglich, wenn es tatsächlich jedes Wochenende sein sollte, würde ich dieses beim Vermieter anmelden!

Nein, das muss man natürlich nicht dem Vermieter anzeigen, wo käme man da hin!

@fragnet2010

A) Schreibe ich nichts von MUSS

B) Würde ICH auf Nummer sicher gehen, denn kalkuliert sind die Nebenkosten vermutlich nur für eine Person! 

Ganz bestimmt nicht, Kinderlärm muss akzeptiert werden,auch wenn er von Besuchern kommt.

Das Kind wird ja wohl hoffentlich nicht die ganze Nacht laut schreien und weinen, nicht dass ein besorgter Nachbar die Polizei einschaltet?

lg Lilo

Es ist ein kind auf keinen fall.

Auf gar keinen Fall.

 im sinne von Kündigung des Mietverhältnisses.

N E I N