Kindergeld über die Regelstudienzeit hinaus?

2 Antworten

Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag für Kinder in Ausbildung.

Auch während des Masterstudiums wenn es bezgl. des Alters passt und es zu keiner kindergeldschädlichen Beschäftigung von mehr wie 20 Wochenstd. neben dem (Master)Studium kommt.

Es macht nichts aus, wenn du die Regelstudienzeit leicht überschreitest. Wenn du im Master noch unter 25 bist und kein eigenes Einkommen hast, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

"...und kein eigenes Einkommen hast" - bzw. unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst.