Kindergeld nach Studienabbruch in Übergangszeit

4 Antworten

wie schon isomatte geschrieben hat: in einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungen steht dir das Kindergeld zu. Da du dann im Oktober wieder studierst, träfe das ja auf dich zu.

Ein 450€-Job ist gar kein Problem... evtl. könntest du probieren, dass dich der Ag voll anmeldet ( wenn du z.B. 460€ verdienst), dann wärst du krankenversichert, bin mir aber nicht sicher, wie das mit dem Studium ist, ob man da nebenbei sv-pflichtig angestellt sein darf?

Dann könntest du noch versuchen, ob du Wohngeld bekommst.

Viele Grüße

Ich bin Mutter einer 24jährigen Tochter, die jetzt im 2. Anlauf studiert und zwischenzeitlich Auslandspraktikas absolviert hat. Während dieser Zeit war sie nicht kindergeldberechtigt. Die Nachweise der ausländischen Behörden wurden nicht akzeptiert. Erst mit der erneuten Immatrikulation, wurde der Betrag wieder ausgezahlt, den wir nun gemeinsam mit unseren Unterhaltsverpflichtungen an unsere Tochter weiter leiten.

Eine Übergangszeit für den Bezug von Kindergeld,nach dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums,besteht längstens bis zu 4 Monaten,bevor eine neue Ausbildung oder Studium begonnen werden muss !!! Ein Anspruch besteht weiter,wenn du auf der Agentur für Arbeit Ausbildungssuchend gemeldet bist,nicht mehr als 450 € im Monat verdienst,das aber in nicht mehr als 20 Std. in der Woche.Du musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,um Ansprüche zu haben.Wohnst du in einer eigenen Wohnung alleine,stehen dir normalerweise 382 € Regelsatz + die angemessenen kosten der Unterkunft und Heizung zu.Dein Einkommen und das Kindergeld,werden dir auf deinen Bedarf angerechnet.Auf dein Einkommen hast du Freibeträge,die vor der Berechnung deines Bedarfs vom Nettoeinkommen abgezogen werden.Das kannst du im Internet kostenlos ausrechnen,einfach eingeben: ALG - 2 Freibetragsrechner und die geforderten Einnahmen eintragen.Aber,da du dein Studium abgebrochen hast,steht dir wahrscheinlich eine 100 % Sanktion von 3 Monaten bevor.Hast du eine eigene Wohnung und würde eine Obdachlosigkeit drohen,wenn die Mietzahlungen ausbleiben,kann auch bei einer 100 % Sanktion die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter getragen werden.

ich glaube nicht, dass es hier um Alg 2 geht....

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Hallo, als Studentin kannst Du sicher am besten selbst nachlesen in der

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, als pdf im Internet

DA 63.3.3 Kinder in einer Übergangszeit

Sollten alle Klarheiten beseitgt sein, kannst Du noch nachfragen.

Meiner Meinung nach sieht es gut für Dich aus. Arbeiten kannst Du soviel Du willst.

Nachdem ich den Text von isomatte gelesen habe, noch ein Kommentar:

Das Kindergeld steht Dir zu. Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst Du auch voll arbeiten, sonst durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Die Übergangszeit gilt auch für Abbrecher. Normal müssen die Eltern bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung für den Unterhalt aufkommen, können aber auch verlangen, wenn das Kind unverheiratet ist, dass es bei ihnen wohnt.

Ob Anspruch auf Bafög, BAB oder Wohngeld besteht, weiß ich nicht.