Kindergeld nach einem halben Jahr Studium?
Ich weiß das man irgenwie noch ein Jahr Kindergeld bezahlt bekommt, wenn man auf einen Studienplatz wartet. Bekommt man auch noch ein halbes Jahr weiter Kindergeld, wenn man ein Studium angefangen hat, jetzt aber lieber exmatrikuliert werden möchte um doch auf den anderen Studiengang zu warten?
3 Antworten

https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article160308122/Tipps-zum-Studiengangwechsel.html
Kindergeld gibt es auch zwischen Ausbildungsabschnitten innerhalb von 4 Monaten. Ein halbes Jahr ist also zu lang... Denn dann steht dir in der Zeit nichts zu! Auch kein Unterhalt...
Entweder verschiebst du die Exmatrikulation oder du jobbst in der Zwischenzeit. Achte dabei auf die Krankenversicherung die dann ggf. nicht mehr über die Eltern möglich ist.

Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ist bis zum 23. Lj. möglich, bei Studium sogar bis zum 25. Lj.! Es sind halt Einkommensgrenzen zu beachten von aktuell 445€ mtl. Einkommen oder ein 450-Euro-Minijob ;-))
Meinte ich ja :-)... du kannst das aber viel besser ausdrücken als ich :-).
Stimmt mit dem Ausbildungssuchend... Kleiner wichtiger Punkt den ich unter den Tisch habe fallen lassen... Danke dir! Vielleicht wollte ich im Grunde meines Herzens auch nur, dass er das mit dem Abbruch überdenkt ;-).

Ja, Kindergeldbezug während des Studiums bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Eine Voraussetzung: Du mußt das Studium ernsthaft betreiben.
Der Staat kann als Kindergeld-Voraussetzung neben Deiner Immatrikulationsbescheinigung nämlich auch noch einen Leistungsnachweis fordern.

Ja aber ich wäre dann ja ein halbes Jahr nicht immatrikuliert, damit ich ein Wartesemester angerechnet bekomme und die Frage ist ob ich im nächsten halben JAhr wenn ich nicht immatrikuliert bin trotzdem einen Anspruch habe??

Aufgrund einer „Zwangspause“ durch Wartesemester, solltest Du Dich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort wirst Du als „Ausbildung suchend“ verzeichnet – ein Begriff der Deinen Status als „Studienplatz suchend“ einschließt. Andernfalls gefährdest Du Deinen Anspruch auf Kindergeld.

Auch bei einem Studiumabbruch haben die Eltern noch Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lj., falls du dich "Ausbildungssuchend" gemeldet hast ;-))
Gruß siola55
Leider falsch deine Infos: Kindergeldanspruch gibt es auch länger als 4 Monate, solange noch kein 25 Jahre und als "Ausbildungssuchend" gemeldet - auch bei Abbruch der Ausbildung bzw. Studium!
Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ist bis zum 23. Lj. möglich, bei Studium sogar bis zum 25. Lj.! Es sind halt Einkommensgrenzen zu beachten von aktuell 445€ mtl. Einkommen oder ein 450-Euro-Minijob ;-))