Kindergeld falsche Angabe?
Mal angenommen, jemand möchte rückwirkend Kindergeld beantragen.
Berechtigt ist als Elternteil der Kindesvater. Dieser stellt einen Antrag mit falschen Angaben, die auf jeden Fall zu Verwehrung des Kindergeldes für diesen Zeitraum führen werden.
Was kann das Kind dagegen machen, damit es eine weitere Chance gibt richtige Angaben in dem Antrag zu machen und somit das Kindergeld zu bekommen.
Kann das Kind z.B. die Familienkasse darüber informieren, dass es ihm nicht gelang den Vater davon abzuhalten eigenmächtig einen Antrag zu stellen und er vermutet dass diese Angaben nicht stimmen werden.
Der Vater hatte für diesen Zeitraum mit dem Kind gar keinen Kontakt.
Der Vater ist etwas verwirrt, jedoch ohne dass man einen Nachweis dafür erbringen kann, doch er weist Symptome einen beginnenden Demenz auf.
3 Antworten
Der Vater ist zunächst einmal antragsberechtigt und auch bezugsberechtig (sofern überhaupt eine Bezugsberechtigung besteht).
Wenn aber der Vater sich in keiner Weise an deinem Unterhalt beteiligt, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.
Schreib also an die Kindergeldstelle, schildere die Sachlage und stell einen Abzweigungsantrag, damit das Kindergeld an dich persönlich ausgezahlt wird.
Das liest sich nach einer ziemlich guten Antwort, dankeschön!
Darf ich dir vllt. nachher dazu eine pn schreiben, die ganze Sache ist ein bisschen verzwickter. ich muss gleich wegfahren.
In der Kindergeldstelle sitzen auch Menschen. Kindergeldansprüche verfallen vier Jahre rückwirkend nicht.
Man kann die Sachlage doch dort erläutern, begründen, wie es zu falschen Angaben gekommen ist (psychische Krankheit des Vater? Was auch immer), man kann falsche Angaben korrigieren.
Es kann eigentlich nichts geben, was man geheimhalten müsste, denn sowas wäre dann wohl Sozialbetrug. Was dir zusteht, müsstest du auch bekommen, was nicht, das nicht.
Das Kindergeld steht den Eltern zu und nicht dem Kind.
Wenn nun falsche Angaben gemacht werden, und es zur Verwehrung kommt, kann nur der/die Kindergeldberechtigten die falschen Daten korrigieren und dann wird es bis max bis zum 25 Lebensjahr unter gewissen Bedingungen gezahlt.
Das kann am besten das Jugendamt klären. Kindergeld ist staatlich zugesichert bis zum 25. Lebensjahr, bzw. dem Anfang einer Erwerbstätigkeit.
PS: Ja , das mit der Abzweigung ist nochmal so eine Sache. Jedenfalls geht es erst einmal darum, dass es überhaupt bewilligt wird. Er wird mir das sehr wahrscheinlich weiterleiten, doch es gab eine Beihilfeberechtigung die damit zusammenhing. Das ist in meinem komplexen Fall viel wichtiger. Ich habe Angst, dass mir das Kindergeld durch die (bindenden?) unkorrekten Angaben verwehrt wird und es dann keine Chance mehr gibt für diesen Zeitraum noch einen Antrag zu stellen. Was kann ich denn jetzt konkret unternehmen, dass dieser Antrag mit vermutlich falschen Angaben dort eingeht. Er wird dort einfach das eintragen was er denkt, was in dieser Zeit war.