Kindergeld falsche Angabe?

3 Antworten

Der Vater ist zunächst einmal antragsberechtigt und auch bezugsberechtig (sofern überhaupt eine Bezugsberechtigung besteht).

Wenn aber der Vater sich in keiner Weise an deinem Unterhalt beteiligt, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.

Schreib also an die Kindergeldstelle, schildere die Sachlage und stell einen Abzweigungsantrag, damit das Kindergeld an dich persönlich ausgezahlt wird.

http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Das liest sich nach einer ziemlich guten Antwort, dankeschön!

Darf ich dir vllt. nachher dazu eine pn schreiben, die ganze Sache ist ein bisschen verzwickter. ich muss gleich wegfahren.

PS: Ja , das mit der Abzweigung ist nochmal so eine Sache. Jedenfalls geht es erst einmal darum, dass es überhaupt bewilligt wird. Er wird mir das sehr wahrscheinlich weiterleiten, doch es gab eine Beihilfeberechtigung die damit zusammenhing. Das ist in meinem komplexen Fall viel wichtiger. Ich habe Angst, dass mir das Kindergeld durch die (bindenden?) unkorrekten Angaben verwehrt wird und es dann keine Chance mehr gibt für diesen Zeitraum noch einen Antrag zu stellen. Was kann ich denn jetzt konkret unternehmen, dass dieser Antrag mit vermutlich falschen Angaben dort eingeht. Er wird dort einfach das eintragen was er denkt, was in dieser Zeit war.

@Jojoom1

In der Kindergeldstelle sitzen auch Menschen. Kindergeldansprüche verfallen vier Jahre rückwirkend nicht.

Man kann die Sachlage doch dort erläutern, begründen, wie es zu falschen Angaben gekommen ist (psychische Krankheit des Vater? Was auch immer), man kann falsche Angaben korrigieren.

Es kann eigentlich nichts geben, was man geheimhalten müsste, denn sowas wäre dann wohl Sozialbetrug. Was dir zusteht, müsstest du auch bekommen, was nicht, das nicht.

Das Kindergeld steht den Eltern zu und nicht dem Kind.

Wenn nun falsche Angaben gemacht werden, und es zur Verwehrung kommt, kann nur der/die Kindergeldberechtigten die falschen Daten korrigieren und dann wird es bis max bis zum 25 Lebensjahr unter gewissen Bedingungen gezahlt.

Das kann am besten das Jugendamt klären. Kindergeld ist staatlich zugesichert bis zum 25. Lebensjahr, bzw. dem Anfang einer Erwerbstätigkeit.