Kieferorthopädische Behandlung im Gefängnis?

3 Antworten

Dazu muss man wissen wer in der Haftzeit die Rechnung bezahlt.

1. In der Haft gibt es keine ges. Familienversicherung mehr. Auch würde die normale ges. Versicherung für die Kosten nicht aufkommen

2. Für Inhaftierte zahlt der Staat die Notwendige ärztliche Grundversorgung. Eine Spange gehòrt da in der Regel nicht dazu.

3. Verlässt ein Inhaftierter nur in einem Notfall das Haus. Der Arzt arbeitet dort in einer eigenen Praxis.

4. Jetzt kommt die Ausnahme: in der Aufenthalt nur von kurzer Dauer dann kann auf Antrag die Behandlung fortgeführt werden evtl. auch beim alten Arzt. Jedoch wenn wie bei meiner Tochter 2x im Monat ein Breacky abgeht wird der Staat nicht jedes Mal 2 Beamte bezahlen die ihn zum Arzt begleiten.

Grundversorgung bedeutet Zahnschmerzen beseitigen aber ein neues Gebiss gibt es nicht.

Es hat halt leider auch Nachteile wenn man Urlaub auf Staatskosten macht.

5. Es ist auch noch ein Unterschied ob man in U-Haft oder Strafhaft sitzt, das sollte ja klar sein.

Also so einfach ist die Frage nicht mit Ja oder Nein zu beantworten

1. Zahlt er die Behandlung eh privat da er bei Behandlungsbeginn über 18 war.

2. Es will auch niemand das der Staat das zahlen soll . Es heißt nicht Breacky sondern Bracket.

3. Niemand macht dort auf Staatskosten Urlaub. In U- Haft kommt man auch in Deutschland schneller als man denkt.

4. Ich hatte eindeutig U-Haft geschrieben.

Resumee : Du hast meine Frage entweder nicht komplett gelesen oder nicht verstanden . Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt und mir eine ernsthafte Antwort gewünscht.

Er hat natürlich Anspruch auf Weiterbehnandlung. Wie das passiert bestimmt zunächst der meditinische dienst der Haftanstalt. Man wird sich dann über den Vertragszahnarzt mit einem Kieferorthopäden in Verbindung setzen um zunächst abzuklären ob die weitere Behandnlung innerhalb der JVA erfolgen kann. Wenn dies nicht möglich ist erfolgt eine Vorführung bei einem externen Arzt. Die Kosten trägt die JVA.

Klar hat Dein Freund das Recht auf weiter Behandlung.Nur ob Er seinen KFO behalten darf,das liegt im ermessen des Anstaltsleiters.Denn jeder Haftanstalt hat Ihre eigenen Ärzte.Auch Zahnärzte.Die U-Haft hat nicht das Recht Ihm die Behandlung zu verweigern.


weißt du zufällig auch ob ihm im falle eines Schadens an der Zahnspange eine zeitnahe Reparatur zu steht ? 

Das ist eindeutig falsch

@DahleRieger

Beispiel: in der U-Haft gilt zwar die Unschuldsvermutung aber bei Mord zum Beispiel geht man von erhöhter Fluchtgefahr aus, da gibt es nicht alle 4 Wochen einen Besuch beim Arzt ausserhalb des Hsuses. 

@DahleRieger

Das ist im Grunde total falsch!