Kennt jemand noch Konflikte/ Spannungen/ Widersprüche aus dem Grundgesetz?

7 Antworten

Zum Thema Grundrechte und Menschenwürde... Was meint ihr wohl, warum das Dsungelcamp in Australien gedreht wird?

Weil die zur Schau stellung von Personen Genehmigungspflichtig ist, und diese in Deutschland nicht erteilt wurde, da sie gegen Art 1 GG verstößt, man wollte zunächst das ganze in deutschland machen ...

Das sind doch keine Widersprüche. Das sind die sogenannte Schranken.

Vereinfacht gesagt sind Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem Staat, aber auch Schutzrechte. Er gibt Dir Rechte, muß aber auch andere Bürger beschützen.

Du hast z.B. Meinungsfreiheit. Eingeschränkt wird Deine Meinungsfreiheit aber z.B. durch den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung.

Das findest Du an allen Ecken und Kanten.

Interessant wird dieses Thema, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren.

Beispiel: Es könnte irgendwann sein, dass ein Terrorist ein Flugzeug entführt und es mitsamt Passagieren und Crew über einer Stadt mit Absicht zum Absturz bringt.

Einerseits ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aller Menschen zu schützen, andererseits auch die Würde eines jeden Menschen.

Da kommt ein Bundesinnenminister auf die Idee, man könnte in einem solchen Fall Flugzeuge der Luftwaffe losschicken, die das Flugzeug abschießen, bevor es eine Stadt erreicht. Somit könnten die Menschenleben in der Stadt gerettet werden.

Doch ein Gesetz, dass einen solchen Einsatz der Bundeswehr ermöglichen würde wäre verfassungswidrig. Der Vorschlag des Innenministers besagt ja, dass der Staat den Terroristen, den Piloten, die Stewardessen und die 150 Passagiere im Flugzeug töten soll. Menschen dürfen aber nicht zur Verwirklichung irgendwelcher Ziele (auch wenn das Ziel - die Rettung der Stadtbewohner - ethisch vertretbar wäre) geopfert werden. Die Garantie der Menschenwürde verbietet, Menschen zu Objekten solcher Überlegungen zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb vor einiger Zeit eine solche Vorgehensweise als verfassungswidrig verboten.

Art. 14 Abs. 1

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Art. 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Ein klarer Widerspruch zwischen zwei Gesetzen ! DH !

So wurde mir mein Erbe (der Garten meines Opas, in dem ich aufgewachsen bin) enteignet weil die Gemeinschaft dort angeblich unbedingt einen Parkplatz brauchte :(

Seitdem steht auf unserem ehemaligen Gartengrundstück (rd. 1000 qm2) regelmäßig ein Auto, während sich die Kita, die sich inzwischen im anliegenden Haus befindet, mit einem lächerlichen Rest begnügen muss.

Jeder Einspruch von uns war damals zwecklos...- von wegen Schutz des Erbes...:(

Art.2 GG->Geschützte Vertragsfreiheit(man denke an die Eingliederungsvereinbahrung die man unterschreiben muß),Art.12 -> Freie Berufswahl...