Kennt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein Mindestalter?

Copyright - (Recht, Urheberrecht)

4 Antworten

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Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter vertritt man generell die Kinder in abnehmenden Stufen rechtlich nach außen...

Ob die vierjährige Lütte schon ein Urheberrecht hat ist nicht an deren Alter fest zumachen, sondern ob das vermeintliche Werk die nötige Schöpfungshöhe aufweist um überhaupt einen Schutz beanspruchen zu können - Urheber ist immer der Schöpfer des Werks. Gerade bei den bildenden Künsten sind diese Anforderungen in der Rechtsprechung deutlich höher als bei Lichtbildern oder Musik

Ebenso die zwölfjährige Lütte... wenn sie etwas veröffentlichen möchte, dann wird sie bei der Vergabe der Nutzungsrechte durch die Eltern vertreten - sie selbst kann ja noch keine Verträge eingehen.

Grundsätzlich sind minderjährige nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das heißt sie haben die Erlaubnis "tagesübliche Geschäfte" zu machen. Zum Bäcker gehen, Süßigkeiten kaufen, Zeitung kaufen, ... Für alles andere sind die Eltern zuständig. So auch in diesem Fall. Natürlich hat das Kind (respektive seine Eltern setzen es druch) das Urheberrecht an seinen Zeichnungen und das zwölfjährige Kind kann Pferdegeschichten veröffentlichen. Alle Rechtsgeschäfte übernehmen allerdings die Eltern in einem solchen Fall.

keine Ahnung aber eine Interessante Frage :) Wie kommst du darauf ? :D

(ich weiß nur das bei Fotos das so ist egal welches alter, man darf sie NICHT veröffentlichen ohne die Zustimmung der Person)

Viele Kinder träumen davon, Bücher zu schreiben. Die wenigsten haben das Zeug dazu, aber sei's drum. Sollte wirklich mal ein minderjähriger Bestsellerautor geboren werden (vergl. Mozart als Musiker!), hat mich lediglich interessiert, ob man ihm oder ihr die gleichen Rechte einräumt wie Erwachsenen.

Ich will ja nicht drum betteln, aber wenn die Frage wirklich gut ist, dann belohnt sie doch mal mit [oben links]!

die rechte liegen bei den kinder und werden durch die eltern durchgesetzt

Richtig. Formulieren wir es so: Die Eltern vertreten das Kind. Das Urheberrecht liegt dennoch natürlich beim Kind!