Kellerbrand in Mietwohnung, als Eigentümer bin ich an etwas verplichtet, wer zahlt was hier?

5 Antworten

Dies ist meine Einschätzung ohne Faktencheck.

1.) Die Wohnung ist nicht bewohnbar, dabei spielt es keine Rolle ob die Wohnung oder der Hausflur nicht bewohnbar ist. Wenn er nicht reinkommt, kommt er nicht rein. Der Mieter hat bestimmt das Recht die Miete zu kürzen, wenn du ihm keine Alternative lieferst.

2.) Du vermietest die Wohnung. Wenn er dort nicht wohnen kann, musst du Abhilfe schaffen (Kosten oder Ersatz).

3.) Ob das von der Hausversicherung gedeckt wird, kann ich dir nicht sagen. Das musst du mit der Hausversicherung klären. Es gibt Feuerversicherungen, aber ob da nur die direkten Feuerschäden oder auch indirekte Schäden (Mieteinnahmen, Ersatzunterkunft) dazu gehören, musst du mal im Vertrag nachlesen, oder bei der Versicherung anrufen..

4.) Sonderkündigungsrecht - Ich vermute, es gibt eine gesundheitliche Gefahr gegenüber den Mietern. Du solltest die Möglichkeit haben schnell zu reagieren und kurzfristig eine Alternative anbieten, bis die Schäden beseitigt sind. Solltest du nach 2-3 Wochen immer noch keine Alternative oder Bemühungen zeigen, dass Problem zu lösen, kann ich mir gut vorstellen, dass es ein Kündigungsrecht gibt, da es nicht vertretbar ist, die Mieter in dem Haus wohnen zu lassen. Ich würde das mit z.B. Schimmel vergleichen. Wird der entdeckt, kann der Mieter nicht sofort kündigen, aber um Abhilfe bitten. Wird die Wohnung für einen Zeitraum nicht bewohnbar, muss der Vermieter alternativen anbieten.

Hi,

Danke für die Antwort und deine Meinung.

Wahrend diese nicht Bewohnbarzeit, ich kann mir 100% Mietausfall vorstellen, aber muss ich auch seine Unterkunft kosten(z.B. Hotel) bezahlen? Das wäre dann zu viel für mich.

@gchalamcharla

Wenn der Mieter keine Miete zahlen müsste und bekäme zusätzlich das Hotel bezahlt, hätte er einen Gewinn und würde sich bereichern.

Wenn du seine Miete weiter erhältst, müsstest du max. die Mehrkosten für das Hotel tragen. Erlasse ihm die Miete; dafür soll er sich was eigenes suchen. Er hat ja seine HauratV gespart; somit hat er ja Geld übrig - Überspitzt ausgedrückt! Die hätte die Kosten nämlich getragen.

Aber besprich das mit dem Regulierer deiner Gebäudeversicherung! Der benennt auch den ca. Zeitraum der Arbeiten. 

Aber die GV/ die Sanierungsfirma kann erst arbeiten lassen, wenn die Wohnung leer ist. Wenn er zum Leerräumen 4 Wo braucht, kann er nicht den kompletten Ausfall fordern, da er damit die Arbeiten verzögert. Das geht hin bis zur Erhöhung des Schadens, da gewisse Dinge umgehend gereinigt werden müssen, da sie sonst nicht mehr reinigbar sind. Der Mieter ist Schadensminimierungspflichtig!

@IGEL999

Ist der Mieter verletzungsbedingt nicht in der Lage die Wohnung zu räumen, muss er das Organisieren.

@IGEL999

Danke nochmals für Erklärung

1. Kosten für Unterkunft -> muss ich (Eigentümer) Zahlen?

 

Derartige Kosten trägt in der Regel die Hausratversicherung des Mieters. Im Zweifel kann hierfür aber auch die Gebäudeversicherung aufkommen.

Zumindest wäre hier eine Mietminderung von 100% denkbar. Diesen Ausfall sollte die Gebäudeversicherung übernehmen.

2. Der Haus ist durch Wohngebäude Versicherung versichert, was übernimmt hier die Versicherung?

 

 Alle Kosten, die mit der Brandsanierung des Hauses im Zusammenhang stehen. Ggfs. auch einen Mietausfall. Hier wären die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

3. Soll meine Mieter Miete zahlen?

 

 Entweder er bekommt eine kostenfreie Ersatzunterkunft oder er braucht aufgrund der Unbewohnbarkeit keine Miete zu zahlen. Beides geht nicht.

Hat er irgendwelche sonder Kundigüngsrecht.

 

Rein rechtlich betrachtet, könnte er das Mietverhältnis fristlos kündigen, da er die Mietsache nicht nutzen kann. Hier hängt es aber sicher auch davon ab, wann er wieder in die Wohnung könnte.

 

Hi Christian,

Danke für die Antwort und deine Meinung.

Wahrend diese nicht Bewohnbarzeit, ich kann mir 100% Mietausfall vorstellen, aber muss ich auch seine Unterkunft kosten(z.B. Hotel) bezahlen? Das wäre dann zu viel für mich.Muss ich die Kosten übernehmen?? Weißt du etwas davon

@gchalamcharla

Entweder Ersatzunterkunft bei weiterer Mietzahlung des Bewohners oder eine volle Minderung der Miete ohne Stellung einer Ersatzunterkunft.

Ich würde hier aber vorab mit der Gebäudeversicherung sprechen, welche Kosten diese konkret übernehmen.

Laut Gesetz bist Du nicht verpflichtet, eine Ersatzunterkunft zu stellen. Hier greift dann nur der § 536 BGB wonach der Mieter für den Zeitraum des Mangels die geminderte Miete (hier also nichts) zu zahlen hat.

Ich würde hier tatsächlich nur eine Mietminderung anbieten. Organisierst und zahlst Du die Ersatzunterkunft und der Mieter mindert nachträglich noch die Miete, dann rennst Du deinem Geld hinterher.

Weiterhin besteht natürlich die Gefahr, dass die laufenden Kosten der Ersatzunterkunft höher sind, als die eigentlichen Mieteinnahmen. Hier stellt sich die Frage, ob deine Versicherung die kompletten Kosten übernimmt.

@ChristianLE

Vielen Dank für ausführliche Erklärung.

Gebäudefeuerversicherung - Verwalter informieren.

Sämtliche Kosten, auch die deines Mieters, sind von deiner Versicherung zu tragen. Der Mieter zahlt mit seinen Betriebskosten auch anteilig nach seiner Mietfläche deine Versicherungsbeiträge. Damit ist er über dich mitversichert.

Mit der Hausratversicherung des Mieters hat das nichts zu tun.


Die Antworten von ChristianLE und Albatros sind richtig.

Ergänzung: das Invebtar des Mieters wäre über deine Hausratversicherung gedeckt. Die er aber nicht hat. Somit bleibt er auf seinen Kosten sitzen! (Außer jemand hat den Brand verursacht, dann kann er bei der Person seine Kosten privatrechtlich einklagen.)

Das Inventar muss ebenfalls gereinigt bzw. Entsorgt werden. Und das Inventar muss komplett aus der Wohnung raus und eingelagert werden, damit die Wohnung saniert werden kann. Das sind alles Kosten, die der Mieter tragen muss! 

Die Räume müssen fachgerecht gereinigt werden. Bringt der Mieter sein berräuchertes Inventar nach der Sanierung wieder in die Wohnung, haftet er, wenn deine Wohnung im Anschluss wieder stinkt!

 Ihr habt beide die Möglichkeit einer Sonderkündigung.

Melde den Brand sofort deiner Gebäudeversicherung bzw. Hausverwaltung! Die schicken Einen Regulierer und kümmern sich um Angebote zur Schadensbehebung und den Ablauf, bis hin zur Abrechnung.