Kein Schild für Parkscheibe - Bußgeld

10 Antworten

Für 10€ würde ich nicht so einen Aufwand betreiben. Auch wenn es um's Prinzip gehen mag...

Ich kenne auch einige dieser Zonen, scheinbar ist das rechtlich in Ordnung. 

Wie ich schon in einem Kommentar schrieb, werden an den Verkehrsteilnehmer beim Parken besondere Anforderungen gestellt. Er muss aktiv nach Verkehrszeichen Ausschau halten, die das Parken regeln könnten und dazu notfalls auch Fuß"märsche" in Kauf nehmen, deren Länge nicht vorgeschrieben und daher durch die Gerichte unterschiedlich gesehen werden (Urteile bis zu 300 Meter sind mir bekannt.)

Die Verwarnung ist somit gerechtfertigt.

Selbstverständlich könnt ihr die Verwarnung ablehnen, indem ihr einfach nicht bezahlt. Es ergeht dann ein Bußgeldbescheid, dabei entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 28,50 Euro. Gegen den Bußgeldbescheid könnt ihr Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dort entscheidet dann der Richter.

Man sollte einen Rechtsanwalt an der Hand haben der sich aus Langeweile um sowas kümmern würde.

Es ist rechtens, dagegen wirst Du wahrscheinlich nicht ankommen. Wegen den 10,-€ lohnt es wohl auch kaum dagegen vorzugehen.

So machen einige Gemeinden nun nebenher Geld, kenne ich auch nur zu gut. Da gibt es beispielsweise eine Ortschaft die an allen Zufahrtsstrassen ein unscheinbares Schild mit der Aufschrift "Parkverbotszone" aufgestellt hat. Darauf auch erklärt dass Parken für Anwohner mit Parkausweis oder bis 10h mit Parkscheibe erlaubt ist. Also in sich ganz klar dass eigentlich kein Parkverbot herrscht (wer ausser Anwohner parkt schon länger als 10h?). In die Ortschaft fährt man dann rein, biegt noch mehrere Male ab, parkt, macht wofür man auch immer da hin gekommen ist und wundert sich weshalb man ein Knöllchen bekommen hat. Oder ich kenne eine Strasse an der es haufenweise Parkplätze gibt in die man senkrecht zur Fahrbahn einparkt und immer wieder zwischendrin gild zwischen zwei Bäumen ca 4-7 Parkplätze weit Parkscheibenpflicht. Die Parkplätze unterscheiden sich nicht von den Anderen, ganz sicher wartet die Stadt darauf dass wieder Einer kommt der das nicht weiss, sich drauf stellt und die ein Knöllchen vergeben können.

Aber gegen Sowas kommt man nicht an, höchstens man investiert als Jurist viel Zeit. Selbst dann ist es noch fraglich und eben wegen der Höhe nicht lohnend.

Moin, mag sein, daß Du da schlechte Erfahrungen gemacht hast Herr Machhehniker.... ich denke, einen Einspruch mit der Begründung, nicht Einsehbar..... wie eben geschildert hat wenigstens eine 50/50 Chance.

Muß er / sie zahlen... ist es eben so. Wenn nicht, war das die 10€ doch wert einen Brief zu schreiben.

@EddiR

Gegen das Verwarnungsgeld von 10 € gibt es keinen Rechtsbehelf. Da muss der Fragende erst auf den Bußgeldbescheid warten, der bedingt durch Verwaltungsgebühr und Zustellkosten dann aber über 38,50 € lauten wird. Dagegen kann er Einspruch einlegen ! Die Erfolgsaussichten sind sehr gering, aber selbst bei deiner 50/50 Chance wäre solch ein Vorgehen doch absurt, wenn die einen 50 % fast 4 x so teuer werden !

nein, du wirst kaum chancen haben etwas zu erreichen und der aufwand ist riesig!

aus fehlern lernen und das nächste mal wisst ihr es, dass dort auch eine parkzone ist!

Nimm das Verwarnungsgeldangebot über 10 Euro an und zahle pünktlich, sonst wird es noch viel teurer, denn beim richtige Bußgeldbescheid kommen noch Verwaltungsgebühren Kosten für Zustellung dazu.

Eine Chance auf Einstellung des Verfahrens hast du nicht.