Kaufvertrag Kfz zurücktreten als Gewerbetreibender?

7 Antworten

Vertrag ist Vertrag, vorallem wenn dieser bereits unterschrieben ist. Einfach so zurücktreten geht nicht, zumindest nicht ohne besondere Gründe. Der Verkäufer kann auf Erfüllung bestehen oder auch einen Schaden geltend machen wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann.

Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag gültig und alle Beteiligten haben nun die Pflicht, ihre eingegangenen Verrpflichtungen zu erfüllen. Deine Pflicht besteht im Bezahlen. Das Auto abzuholen ist dagegen keine Pflicht. Nur wer bezahlt schon und holt das Auto dann nicht ab....

Was das mit Gewerbetreibender zu tun haben soll, ist mir allerdings schleierhaft.

Brennb1rne  13.04.2017, 01:41

Natürlich ist man bei einem Kaufvertrag grundsätzlich verpflichtet die Kaufsache abzunehmen. Guck dir mal den 433 Abs.2 BGB an.

" Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

das wird sehr sicher probleme geben, Du bist einen Vertrag eingegangen. Unter Umständen sogar unter Kaufleuten.

Wenn es nur an Gewerbetreibende verkauft wird bist du ja sicher Gewerbetreibender. Und dann greifen Verbraucherschutzgesetze nicht. Du bist an den Vertrag gebunden. Wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt sollte man sich das vorher überlegen.

wenn du schon unterschrieben hast, wird es nur mit kulanz des autohauses gehen. wenn du eine gute erklärung findest, hast du eventuell eine kleine chance