Katzenhaltung im Mehrfamilienhaus (individuelle Frage)

10 Antworten

Ich wohne seit 27 Jahren auch in einem Haus mit 9 Parteien. 7 Eigentümer und 2 Mieter mit mir. Als ich vor 22 Jahren eine Katze wollte fragte ich nur den Vermieter da ich reine Wohnungskatzen wollte. Bei reinen Wohnungskatzen können die anderen nichts sagen und schon gar nicht die wo selbst nur Mieter sind...Anders ist es natürlich wenn sie durchs Treppenhaus und Garten gehen würden. Was meine übrigens nach einem Jahr machten. Meine Wohnungskatzen entschlossen sich Freigänger zu sein :-) Klar, alle bekommt man nie unter einen Hut. Rudi und Sascha werden hier nicht von allen gemocht. Wir mögen hier auch nicht alle. Heute kann es mir eh keiner mehr verbieten. Noch nicht mal einer der eine Katzenallergie hat. Nach 23 Jahren greift die Duldungsphase.... Das wurde heute beschlossen. http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/grundsatzurteil-mietrecht-bgh-kippt-generelles-verbot-von-haustieren/7950010.html Also wie gesagt, wenn der Vermieter einverstanden ist und sie nur in der Wohnung bleiben haben die anderen kein Mitspracherecht.

Bei Mitmietern muss man dann eben deren Vermieter anschreiben.

Woher hast du denn die Info, das man im Fall von reinen Wohnungskatzen keine Erlaubnis benötigt?

Ich würde mir an Deiner Stelle 2x überlegen, ob ich mir unter diesen Umständen überhaupt ein Haustier halten würde,

Ich bin selbst Eigentümer einer Wohnung und in meiner Wohnung dürfen jegliche Tiere gehalten werden. Meine Mieter hatten 2 Hauskatzen und einen Hund und wegen der Katzen hat ein Miteigentümer Bedenken angemeldet, allerdings nur, weil sich eine Katze in einem gekippten Kellerfenster stranguliert hat und ausgerechnet ihre kleine Tochter das mitbekommen hat. Als sie aber erfuhr, dass die Katzen reine Hauskatzen sind, war sie es auch zufrieden.

Vielleicht befragst Du die Miteigentümer mal, warum sie Bedenken wegen Hauskatzen haben und kannst evtl. so doch noch zu einer Zusage kommen. Achte dabei auf einen umgänglichen und freundlichen Ton und ich denke, wenn Du sachlich und nüchtern reagierst und argumentierst, kannst Du etwaige Bedenken auch zerstreuen.

Man muss hier auch ganz klar betonen, dass es sich um Wohnungskatzen handelt. Die werden die Wohnung nicht von Außen sehen und sich somit auch in keinem Kellerfenster verkeilen können ;-)

Mit den beiden Personen, die mir bereits abgesagt haben, lässt sich absolut nicht reden. Da kommen nur Aussagen, die auf das damalige Hundeproblem zurück führen oder "wenn wir dir jetzt Katzen erlauben, kommt der nächste und will n Hund haben" und da musste ich sofort eingreifen und sagen, das man keine Hunde mit Katzen vergleichen kann und wenn dann so einer ankommt mit "der Herr ABC hat Katzen genehmigt bekommen also will ich n Hund" muss man dem Hans eben klar machen, das Wohnungskatzen was andres sind als Hunde. Ne andere Begründung kommt da einfach nicht heraus und das finde ich mehr als unfair.

Und mit dem anderen Kapser sprech ich erst gar nicht mehr. Dem war ja echt alles scheißegal. Rein nach dem Motto "Ich bin dagegen, auf Wierdersehen". Auf solch ein Niveau lass ich mich erst gar nicht herab.

Hab beiden Herrschaften alles freundlich und sehr detailliert geschildert aber da stoß ich einfach auf Granit.

Es gibt vom BGH ein Urteil, das diese Regelungen auch in bestehenden Mietverträgen Kleintiere verboten sind, rechtsungültig sind. Auch Kleintiere wie Katzen fallen unter diese Regelung. Also google ein wenig und du wirst dieses Urteil finden. Dann kannst du es ja mal dem Vermieter zeigen... ;-)

Schade, das ich das Gesicht nicht miterleben kann. ;-)

Wenn Katzen unter Kleintiere fallen würden, würde mich das schwer wundern, denn je nach Katzenart können die zumindest teilweise größer werden als so mancher Hund ;-) Aber Danke für die Info. Werd mal danach googlen. Aber selbst wenn es dazu ein Urteil geben sollte, heißt das doch nicht, das man das verallgemeinern kann, oder? Das Urteil würde sich doch dann nur auf diesen einen Fall beschränken, oder sehe ich das falsch?

@Mishirrrr

Nein, Katzen zählen nicht zu den Kleintieren! Allerdings ist die Rechtsprechung was Katzenhaltung angeht eben leider nicht ganz einig. Schau mal hier, Mishirrr, habe einen Link gefunden in dem einige Urteile zu Katzen bzw. Tieren allgemein aufgezählt sind. Hab es mir jetzt nicht ganz durchgelesen. Aber vllt. findest Du ja was passendes/interessantes/hilfreiches? http://www.loetzerich.de/tips/Urteile/urteile.html

@Maddi86

Kleintiere = Tiere, die in geschlossenen "Behältnissen" gehalten werden, also Vögel, Fische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen usw.

Ausnahme hier bilden besondere Exoten wie Würge- oder Giftschlangen und ähnliche Tiere...

@Maddi86

das oben angesprochene Urteil (zwar nicht dazu dass Katzen Kleintiere sind, diese Annahme ist ja nicht richtig, aber ich denke das Urteil ist gemeint) dass der Katzenhaltung zugestimmt werden musste da keine besonderen Gründe dagegen vorlagen und die Zustimmungsklausel im Mietvertrag abgelehnt wurde und somit laut BGB die Katzenhaltung als normale Nutzung der Wohnung galt, habe ich unter meinem Beitrag gepostet.

Es ist richtig, gerade zum Thema Katzen wird immer wieder jeder einzelne Fall gesondert betrachtet, aber vllt. kannst Du ja trotzdem etwas anfangen und hast eine Referenz.

Abgesehen davon, hanno33, würde der Vermieter an sich wahrscheinlich nicht doof schaun, denn der hat ja nichts gegen die Katzenhaltung und würde dieser Zustimmen. Es geht vielmehr und die Hausordnung und die anderen Eigentümer. Leider, leider habe ich dazu bisher kein Urteil gefunden :-( Aber vllt. kannst Du ja selbst noch was im Internet finden?

Die Haltung von Katzen ist im allgemeinen als Kleintierhaltung in Mietverträgen erlaubt. Sie dürfen die Katze also ohne Genehmigung halten, es sei denn, im Mietvertrag ist dies ausdrücklich ausgeschlossen.

Sie bräuchten also keine Genehmigung vom Vermieter. Die Festlegung in der Hausordnung gilt zwar im Prinzip, sie benachteiligt den Mieter jedoch in entscheidender Weise. Deshalb wurde meines Erachtens nach jedes Gericht zu ihren Gunsten entscheiden.

Teilen sie sicherheitshalber dem Vermieter mit, dass sie ab dann und dann eine Katze (oder zwei) halten werden. Sollte er dies explizit verbieten oder an oben genannte Bedingungen binden, weisen sie dies schriftlich von sich. Dann sind sie auf der sicheren Seite.

Hallo Mishirrr,

kann deine Situation ganz gut nachvollziehen. Ich bin auch erst umgezogen in ein Haus mit Eigentumswohnungen die teilweise (so auch die Wohnung in der ich wohne) vermietet sind.

Ich hatte schon vor dem Umzug Katzen und für mich war es ein absolutes Nr-1-Kriterium, dass die beiden mit umziehen dürfen. Deshalb habe ich das vor dem Umzug schon geklärt und auch schriftlich im Mietvertrag festhalten lassen und habe jetzt gottseidank auch solche Probleme nicht wie Du. :-(

Wie in diesem Fall mit der merkwürdigen Hausordnung die Lage ist, das weiß ich leider nicht. Im Grunde hast Du ja zwei unterschiedliche Grundlagen, den Mietvertrag und die Hausordnung, vorliegen. Laut Mietvertrag darfst du, laut Hausordnung nicht. Es ist jetzt die Frage, welche dieser Grundlagen über der anderen steht und ob sich dadurch quasi irgendwo was aushebelt.

Generell ist das mit der Rechtsprechung und der Katzenhaltung ja schon ewig ein Hin- und Her. Ich glaube aktueller Stand, und auch das was heute bei dieser Rechtsprechung da rausgekommen ist, wenn ich es im Radio richtig gehört habe, ist: Der Mieter darf eine Katze halten, solange niemand anderes damit belästigt wird. Also so ungefähr, das ist nicht der genaue Wortlaut.

Von meinem persönlichen Empfinden her hätte ich gesagt Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter, nicht mit den anderen Eigentümern. Der Vermieter muss sich mit den anderen Eigentümern auseinandersetzen und im Grunde wenn der Vermieter dir erlaubt in seiner eigenen Wohnung ne Katze zu halten, dann hat das die anderen Leute doch nicht zu interessieren.
Anders sieht das aus, wenn Du dir eine Katze anschaffen würdest, die den ganzen Tag an der Türe sitzt und lauthals maunzt weil sie raus will, die ständig ein Häufchen vor die Türe setzt sodass ein unangenehmer Geruch durchs Treppenhaus zieht, die des öfteren entwischt und im Hausgang herum streunert oder diesen gar verunreinigt etc. Aber solange das nicht gegeben ist dürfte das den Anderen egal sein.

Die Frage ist halt, ob Du, selbst wenn Du recht hättest (wie ich schrieb wäre das oben MEIN Empfinden, ich kann dir aber leider nicht sagen ob das Recht das wirklich genauso sieht wie ich, sorry), dir das antun möchtest. Du hast diese Frage-Aktion jetzt schon losgetreten. Die Chancen stehen hoch, dass irgendwann die anderen Leute mitbekommen, dass Du ne Katze angeschafft hast. Ob das jetzt das Katzennetz am Balkon ist, ein besonderes Gitter am Fenster damit die Katze beim Lüften nicht runter fliegt, Miau-Geräusche die mal nach außen dringen oder der Müllbeutel mit benutzer Katzenstreu in der Tonne... und dann kann es halt sein dass Du schnell irgendwie Stress bekommst, weil sich irgendwer auf den Schlips getreten fühlt weil du trotz der Absage eine Katze angeschafft hast usw. Und dann werden vllt. plötzlich maunzende Katzen im ganzen Treppenhaus gehört obwohl es eigentlich ganz ruhig ist usw.... also das würde ich mir an deiner Stelle wirklich gut überlegen, denn bei dieser Ausgangslage würde ich sagen ist das Risiko echt hoch, dass es da irgendwie Stress geben wird. Und wenn die Miezen dann kurz nach dem Einleben wieder gehen müssten weil irgend ein A*** nichts besseres zu tun hat als Unfrieden zu stiften, wäre das ja sowohl für Dich als auch für die Tiere totaler Mist...

Ich wünsche Dir alles Gute!!!

Schau mal hier, dies ist der Link zu einem Urteil. Es ist zumindest was das Vermieter-Mieter-Verhältnis angeht deiner Situation SEHR entsprechend, das Tierhaltungsverbot bzw. -genehmigungspflicht ist fast Wortgleich mit dem deines Mietvertrages und dort abgewiesen worden, weswegen das BGB galt und die Vermieterin in dem Fall der Katzenhaltung zustimmen musste, da diese eine gewöhnliche Nutzung der Wohnung darstellt... oder so ähnlich. Genauen Wortlaut kannst Du dir hier durchselen. Urteil ist allerdings von 2007: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=33d1af3296ae066862fbf614f7d99cf0&nr=41986&pos=0&anz=1