Kann Vermieter Hof- und Gartennutzung untersagen?

18 Antworten

Ich würde, bevor du rechtliche Schritte einleitest, vorher noch versuchen mit dem Vermieter direkt darüber zu sprechen. Wenn in deinem Mietvertrag die Nutzung festgelegt ist kann er dir die Nutzung nicht einfach so untersagen.

Versuch doch mal mit ihm direkt zu klären was da los ist und versucht eine Lösung zu finden. Wenn er dir die Nutzung wirklich "untersagen" will, muss meiner Meinung nach auch die Miete angepasst werden.

Werde ich so machen, das sehe ich genauso. Danke

Das wäre eine Vertragsänderung. Die ihr unterschreiben müsst und dafür eine Mietminderung bekommt.

Fragt sich allerdings ob euch nur das Wäsche aufhängen untersagt wird, das darf der Vermieter.

Nein , die komplette Nutzung. Spielzeug der Kinder musste weg, die Sitzgruppe musste weg...Wir dürfen nur noch von der Haustür zum Carport und zurück...

Das kommt darauf an, was genau im Mietvertrag steht. Deine Formulierung ist ein bisschen schwammig, deswegen ist die Situation schwer, zu beurteilen. Wenn im Mietvertrag steht, dass der Garten zur Mietsache gehört, darf er euch das nicht vermieten. Wenn ausdrücklich drinsteht, ihr dürft sie nutzen, kann er auch nichts machen. Einschränkungen könnten zeitlich sein, odre dass ihr ihn nur auf bestimmte Arten benutzen könnt oder dass er die Nutzung vorerst erlaubt.

Hier findest du noch einen Überblick, was für Rechte und Pflichten du in einem mitvermieteten Garten hast: https://kautionsfrei.de/blog/der-garten-im-mietrecht-rechte-pflichten-und-urteile

Alles Gute!

Liebe Fragestellerin,

aus meiner Sicht kannst Du dagegen rechtlich vorgehen. Wenn er die Nutzung außerhalb des Vertrages geregelt hätte, dann hätte er sie Dir auch wieder entziehen können. Da gibt es einige Urteile, die dem Vermieter Recht geben. Meistens hilft es dann auch nicht sich auf das Gewohnheitsrecht zu beziehen.

Aber da Du die Nutzung im Vertrag stehen hast, müsste er Dir schon einen geänderten Vertrag zukommen lassen, den Du dann entsprechend unterschreiben musst. Macht er das nicht, kannst Du auf Deinen Vertrag pochen. Ich würde damit zum Mieterbund oder zu einem Anwalt gehen.

Viele Grüße
DatSchoof

Wenn er die Nutzung außerhalb des Vertrages geregelt hätte, dann hätte er sie Dir auch wieder entziehen können. 

Auch innerhalb eines Mietvertrages ist das möglich, man sollte nur das Widerrufsrecht erwähnen.

Meistens hilft es dann auch nicht sich auf das Gewohnheitsrecht zu beziehen.

Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht und nicht nur dort.

Aber da Du die Nutzung im Vertrag stehen hast, müsste er Dir schon einen geänderten Vertrag zukommen lassen, den Du dann entsprechend unterschreiben musst. 

Wenn man einen wirksamen gültigen Vertrag hat, muss man keiner Änderung zustimmen und keinen neuen Vertrag machen.

Nur wenn beide Parteien einverstanden sind, ist das möglich.

Macht er das nicht, kannst Du auf Deinen Vertrag pochen. Ich würde damit zum Mieterbund oder zu einem Anwalt gehen.

Genau, den Vermieter in die Schranken weisen.

Kann Vermieter Hof- und Gartennutzung untersagen?

Selbstverständlich "kann" er das. Die Frage ist, ob er das darf.

 Im Mietvertrag wurden uns diese Flächen zur Nutzung überlassen. 

Da kommt es auf den exakten und vollständigen Wortlaut dieser Klausel an. Ohne die zu kennen, kann man deine Frage nicht abschließend beantworten.

Heißt es nur ''..wird zur Nutzung überlassen'', geht das nicht. Dann könnt ihr die Miete mindern; in welcher Höhe kann hier aber niemand genau sagen, dazu müsstet ihr euch mit dem Mieterverein in eurem Wohnort oder einem Fachanwalt beraten.

Steht aber dort etwas von "widerruflich", dann hättet ihr Pech und müsst euch mit der Situation arrangieren.