Kann rechtlich die Oma auch Tagesmutter sein, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird?

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1. Die Oma als Kinderfrau bei euch im Haushalt  einstellen , bei der Minijobzentrale anmelden.

2.Wenn Ihr sie als Tagesmutter im Haushalt der Oma haben wollt, muss Oma mit Euch einen Vertrag machen , dies beim Finanzamt anmelden - sie macht dies dann freiberuflich als Nebentätigkeit und somit kann sie euch eine Rechnung schreiben , Geld immer auf Omas Konto überweisen (nicht bar) und Ihr könnt es dann von der Steuer absetzen. Genauso wie Oma dieses Gehalt abzüglich einer bestimmten Betriebskostenpauschale als Gewinn versteuern muss.

ABER: So wie ich es in Erinnerung habe MUSS auch Oma, wenn sie als Tagesmutter mit Entgeld bezug arbeiten will , einen Qualifizierungskurs machen und geprüfte Tagesmutter sein. Erkundigen könnt ihr euch dazu beim zuständigen Jugendamt ,eurer Gemeinde, Gemeindebüro oder Familienbüro. LG

Eigentlich kann die Oma durchaus die Tagesmutter sein. Ob als Teilzeit- oder Vollzeitkaraft oder Minijobber... Kein Problem! Steuerlich ist die Oma allerdings nicht bevorzugt und auch die Sozialabgaben werden ggf. fällig, da die Freibeträge nicht so groß sind. Bei Rentnern sollte bedacht werden, dass ein Zuverdienst eine Rentenkürzung nach sich ziehen kann.

Oma ist noch beruflich tätig, aber sie hat Kapazitäten frei. Da wir so oder so jemanden suchen müssten für das Kind, wäre es hier für alle vom Vorteil, vorausgesetzt, man kann es steuerlich dann später absetzen.

@Annelise8

Dann meldet doch Oma bei der Minijobzentrale. Dann kann sie max. 400 Euro verdienen und die Sozialabgaben kosten noch einen guten Huni. Dafür kann man diese kosten Steuerwirksam absetzen.

JA ! Natürlich !

 

Merk Dir folgenden Halbsatz:   ...wie unter fremden Dritten.

 

Schließ alle Verträge wie unter fremden Dritten ab, dann funktioniert das auch mit nahen Angehörigen.

Vertrag schließen, Geld muß fließen, am besten nicht bar, sondern auf Konto der Oma.

 

Oma hat Einkünfte, die sie natürlich versteuern muß. Evtl. wird die mit der Rente steuerpflichtig und und un......

 

Lass das lieber von Steuerberater durchrechnen. Dazu musst Du alle Deine Einkünfte UND die der Oma, auch Rente, wissen und ihm mitteilen. Ebenso so Ausgaben, Behinderungen, Versicherungen .....

Opa vorhanden ? Daten ? usw. usw.

Minijobber auch möglich, dann bei Oma frei, bei Dir 20% oder 30% Nebenkosten zusätzlich. (Minijobzentrale / Haushaltsscheckverfahren...)

 

Ob OMA, TANTE oder....egal, es ist mindestens eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt nötig.Dann kann es über das Amt, die Minijobcentrale,...laufen. Je nach Einkommenshöhe ist das Geld steuerpflichtig.