Kann mir jemand genau erklären, was eine Mitteilung über Forderungsverkauf - Abtretungserklärung bedeutet und welche Folgen so etwas hat?

1 Antwort

Abtretungserklärung:

Die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen wird auch als Abtretungserklärung bezeichnet.

Forderungsverkauf:

Abtretung gegen Geld

Folgen:

Kurz und bündig, der alte Gläubiger ist aus der Sache raus und der neue übernimmt komplett seine Rolle.

Hier in deinem Fall:

Der ursprüngliche Gläubiger hatte genug von deiner Freundin. Er hat die Forderung einem anderen verkauft (wofür er normalerweise nur noch einen Teil der ursprünglichen Summe bekommt). Damit hat er dann Ruhe und wenigstens einen Teil des Geldes zurück.

Der Käufer hat die Forderung gekauft, weil er denkt, damit  Gewinn machen zu können, d. h. die zugrunde liegende Summe plus aller Gebühren von deiner Freundin einstreichen zu können.

D. h. auf deine Freundin wird ein neuer enthusiastischer Eintreiber und ordentliche neue Gebühren zukommen.


Vielen Dank, deine Antwort war sehr hilfreich.

Da meine Freundin Hartz IV-Empfängerin ist, seit über 21 Jahren versuchte die Schulden und Kosten zu tilgen, dürfte der neue Gläubiger nicht allzu viel erwarten können. Außerdem denke ich, dass die Restforderung in rund 4 Jahren verjährt sein dürfte, oder?

@Ramboline

Als ALG 2-Empfängerin sollte sie normalerweise unterhalb des Pfändungsfreibetrages sein. Ein P-Konto kann hier zusätzlich schützen.

Zur Verjährung: Soweit ich weiß, ist die Verjährungsfrist 30 Jahre auf titulierte Forderungen. Titulierte Forderungen sind Forderungen, für die ein Vollstreckungsbescheid von einem Gericht erlassen wurde.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, das die Verjährungsfrist erneut beginnt oder unterbrochen wird. Aber da solltest du lieber einen Anwalt fragen.

Nachlesen kann man das übrigens alles im BGB.

Ach ja. Forderungen können übrigens nicht nur einmal verkauft werden, es kann sein, das sich das Spielchen nochmal wiederholt.