Kann mir die Schule ein Auslandsjahr verbieten?!?! :)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 12. jährigem Abi wäre das Auslandsjahr in der 10. sogar das normale. bei 13.jährigem Abi in der 11.

Ich wüßte grundsätzlich nicht, wie eine Schule so etwas verbieten können sollte.

Auch wenn diese Antwort dem Fragesteller besonders gut gefällt, ist sie leider nicht zutreffend. Die Entscheidung eine Freistellung vom Unterricht zu gewähren liegt bei der Schule bzw. der Schulbehörde und kann verweigert werden. In der Praxis vor allem dann der Fall, wenn Leistungen zu wünschen übrig lassen.

Herzlichst, Susan

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@susicute

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die denn verboten werden?

Der betreffende ist dann im Ausland (Freizügigkeit) und damit greift das deutsche Schulrecht in der Zeit nicht mehr!

Ob dieses Schuljahr DANN aber in Deutschland ANERKANNT (bzw, ob dfas betreffende Schuljahr dann in Deutschland ausgelassen werden darf) wird, da kommt dann wieder das deutsche Schulrecht ins Spiel. Und das ist die kniffligere Sache. Ist auch bundeslandunterschiedlich und hängt auch von der Schule im Ausland ab (und zwar oft einzelschul- und kursbezogen) , aber DAS war ja nicht das Thema der Frage.

Wenn z. B. die Leistungen zu wünschen übrig lassen, wird ein Auslassen des Schuljahres in Deutschland (wenn Anerkennung nicht möglich) grundsätzlich nicht bewilligt.

Und das hat dann auch Auswirkungen: Während ein Auslandsschuljahr im allgemeinen durchaus bafögfähig ist (das Auslandsbafög kann einen Großteil der Kosten abdecken), ist dann so ein Jahr, wenn es weder als Schuljahr anerkannt noch ein Springen möglich ist- nicht mehr bafögfähig- und das kann für einkommensschwache Schüler, die auch nicht leistungsstark sind , das AUS bedeuten, weil für die Eltern nicht finanzierbar.

Obendrein können leistungsschwache Schüler bei den Austauschorganisationen, die so etwas organisieren, falls man keine Kontakte hat, zur Ablehnung führen. Dann müßte das privat organisiert werden.

Aber trotzdem: für ein Verbieten gibt es keine Rechtsgrundlage.. Es kann allerhöchstens gewisse Schwierigkeiten geben.

Zusammenfassung: Durch die Freizügigkeit kann sich ein Schüler, wenn die Eltern einverstanden sind und eine Finanzierung möglich ist, auf jeden Fall ins Ausland begeben. Er unterliegt für diese Zeit nicht mehr dem deutschen Recht Finanzierungs- Anerkennungs....... möglichkeiten unterliegen aber dem deutschen Recht und sind im Einzelfall zu prüfen Fin

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@Silo123

Liebe(r) Silo,

Du argumentierst zwar mit Herzblut, richtiger wird es dadurch aber leider immer noch nicht.

Die genauen Wortlaute zur Befreiung vom Unterricht kannst du, da in Deutschland Bildung Ländersache ist, den jeweiligen Landesschulgesetzen entnehmen.

Um wenigstens in Kürze auf die von dir genannte Argumentation einzugehen... Grundsätzlich überwiegt das Grundrecht auf Bildung und damit die Schulpflicht gewisse Persönlichkeitsrechte. Da man als Austauschschüler den Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat, ist man weiterhin Schulpflichtig. Von dieser Schulpflicht kann man, muss man aber nicht, beurlaubt werden. 

Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz:

"Eine Schülerin oder ein Schüler kann von der Schulpflicht befreit werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und hinreichender Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist." (§ 39 (2) HmbSG)

Über eine direkte Versetzung nach der Rückkehr in die nächst höhere Klasse entscheidet ohnehin die Schule bzw. Schulbehörde. Bei einem ganzen Jahr im Ausland wird dieses (mit wenigen Ausnahmen) immer nur eingeschoben. Eine Klasse in Deutschland zu überspringen genehmigen die meisten Schulen nur in Ausnahmen und in einigen Bundesländern ist dies auch gar nicht möglich nach einem Auslandsjahr.

Mir geht es an dieser Stelle übrigens nicht darum einen Disput zu gewinnen. Eine Falschinformation, kann für den Fragesteller nur leider teuer werden, denn wenn man sich nicht rechtzeitig um die Beurlaubung kümmert und diese am Ende nicht erteilt wird, können die ersten Raten bereits an die Organisation gezahlt worden sein. Und eine nicht genehmigte Beurlaubung führt nicht dazu, dass man sein Geld erstattet bekommt. Daher sollte man frühzeitig den

Dialog mit der Schule suchen, wenn man ein ATJ plant.

Lg Susan

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@susicute

Ich glaube trotzdem noch immer, daß ich Recht habe.

Aber es könnte echt nötig sein, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Dann würde man sich nicht beurlauben lassen, sondern von der Schule abmelden.

Ich habe übrigends, weil ich jetzt doch noch mal neu recherchiert habe, herausgefunden, daß es beim Auslandsschülerbafög mittlerweile Änderungen (Gesetzesänderung)gegeben hat.

Es ist jetzt auch eine Förderung möglich, wenn das Jahr in Deutschland nicht angerechnet wird und das Auslassen /überspringen nicht möglich ist und sogar mit Wohnsitz im Ausland- in dem Punkt muß ich mich echt korrigieren.

Aber , da wir beide uns im Moment nicht einig werden, und ICH zumindest keine Juristin bin, wie es bei Dir Susan aussieht- keine Ahnung , wäre es vielleicht doch sinnvoll zur Not einen Juristen zurate zu ziehen- sicherheitshalber!

Ich finde es übrigends toll, Susan, daß du hier Deine andere Meinung vertrittst und auch begründest und nein, mir geht es eigentlich auch nicht darum, einen Disput zu gewinnen, auch wenn Du mich noch nicht überzeugt hast, aber im Sinne des Fragenden: besser einen Juristen bemühen, als nachher in die Röhre zu gucken, falls ICH mich irgendwie doch irren sollte.

Dialog mit der Schule suchen , ist tatsächlich die beste! Möglichkeit, aber es gibt auch Schulen, die keineswegs kooperativ sind, sich auch nicht wirklich auskennen.

Bei meinem Nachwuchs war das Ganze echt kein Problem. Von der Schule bekamen wir ohne Schwierigkeiten die nötigen Bescheinigungen ( die waren punkto Bafög wichtig) und die Schule bescheinigte, daß sie ein Springen akzeptieren würden- KANNvorschrift- WIR waren also damals auf die "Genehmigung" der Schule und entsprechende Bescheinigungen echt angewiesen, ohne Bafög wäre das nicht finanzierbar gewesen. Aber wir sind echt echt erst an die Schule überhaupt herangetreten, als im letzten Auswahlgang mein Nachwuchs punkto Vollstipendium scheiterte. Vollstipendium war die erste Option gewesen.

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@susicute

Theoretisch hast Du recht, denn es gibt Schulpflicht in Deutschland. Doch selbst, wenn die Schule in Deutschland es verbieten sollte, dann bleibt noch die Möglichkeit es trotzdem zu tun, und das schulpflichtige Kind mit Ende der Sommerferien in D abzumelden damit endet auch die Schulpflicht. Nach Ende des Austauschjahres müsste das Schuljahr aber dann wiederholt werden. Das nur fiktiv, denn in der Praxis erfolgt eine Beurlaubung auch, wenn die Schulleitung das Auslandsjahr nicht unbedingt befürwortet. Bei Rückkehr ist dann die Frage der Versetzung oder Klassenwiederholung offen. http://www.wellingtoncollege.com/future-students/why-become-a-massage-therapist

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Hi,

In Deutschland besteht 12 Jahre Schulpflicht. Daher benötigst du für ein solches Auslandsjahr die Genehmigung deiner Schule bzw. der zuständigen Schulbehörde. Und ja, insb. bei mangelnden Leistungen verweigern Schulen diese Genehmigung auch durchaus.

Lg Susan

In Deutschland besteht 10 Jahre Schulpflicht, sonst hast du aber Recht.

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@Mala66

In Deutschland besteht neun Jahre Schulpflicht, aber sonst hast du aber Recht.

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Hallo:) ich bin bald mit der 10. fertig und werde dann auch ein Auslandsjahr machen. Ich habe einen Kumpel, der nach der 8. ein Auslandsjahr in den USA gemacht hat und die 9. nicht mal wiederholen musste. Er geht seit seiner Ankunft wie gewohnt ganz normal in unsere Klasse und hat einfach die 9. übersprungen

Deine Schule kann das keinesfalls verbieten. Sie können höchstens vorschreiben, dass du dann die Klassenstufe, die du verpasst hast nachholen musst

Viel Glück:)

Eventuell musst du dann wiederholen. Ich zum Beispiel muss nicht wiederholen, weil ich auf dem Zeugnis stehen hab, dass ich wegen meiner guten Noten überspringen darf. Kommt ganz drauf an :-).

Verbieten glaube ich nicht. Da es deine eigene Entscheidung ist. Es kann aber durch aus sein das du dieses Jahr dann wiederholen musst. Da es in Amerika ein anderes Bildungssystem gibt.

Außerdem macht man in der 10. ohnehin noch nicht seinen Abschluss.

Oh, ja, das Bildungssystem in den USA ist echt anders.  Mein Nachwuchs sagte mir, daß die da echt zurückliegen und sie ließ sich von normaler Klassenstufe 11 (highschool) echt als erstes mal großenteils  hochstufen in die Collegevorbereitungskurse (mußte DA schulintern genehmigt werden- wurde es aber- KANNvorschrift. Am Ende hatte sie sogar einen US- Highschoolabschluß (nein, das ist NICHT die Regel- es besteht kein Anspruch darauf.)

Das ,was am verücktesten war: Gerade in ENGLISCH schnitt sie viel besser ab, als ihre Mitschüler aus den USA- ich wollte es erst kaum glauben, aber es war so- sie bekam sogar Auszeichnungen in der Schule diesbezüglich.(Solche Auszeichnungen berechtigen einen z. B. für verbilligte Eintrittsgelder....usw.  Ich fand beachtlich, daß die da an ihrer Schule keine Unterschiede machten zwischen Einheimischen und Ausländern. Am Ende wollten sie sie fast am liebsten dabehalten.

Und hat sogar Arbeiten der Mitschüler vorkorrigiert.nicht OFFIZIELL: Ehrlich, DAS war der größte Schock, den sie da erlebte. Im Verhältnis zu Muttersprachlern zu glänzen. Es war kein Ausländerbonus! Das deutsche Schulsystem scheint also nicht SO schlecht zu sein.

Ehrlich, diesen SCHOCK habe ich immer noch nicht verwunden. ES klingt so unglaublich!!!!. Aber es ist echt "leider" wahr. Aber, das muß ich zugestehen, meine Tochter ist weit überdurchschnittlich sprachbegabt. ICH hätte das NIE geschafft.

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