Kann mein Vermieter mir sie Wohnung kündigen wegen ein wenig Unordnung?

13 Antworten

Kann mein Vermieter mir sie Wohnung kündigen wegen ein wenig Unordnung?

Versuchen kann er es, aber in der Regel wird er damit nicht durchkommen, es sei denn die Wohnung ist verwahrlost und nimmt Schaden.

Seit der Wartung macht er nun Kontrollbesuche, die unangekündigt sind 

Du musst ihn nicht rein lassen. Ein Vermieter hat nur ein begrenztes Besichtigungsrecht. Man geht von 1 mal im Jahr aus.

und meinte erst heute zu uns, er würde uns kündigen, wenn am Freitag die Wohnung nicht pico bello seiMeine Frage daher: Darf er das überhaupt?

Ihr lasst ihn ihn Zukunft nur rein, wenn es z.B. um Reparaturen geht und das rechtzeitig mit Euch abgesprochen wurde.

Schau auch mal hier rein:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Ich unterstelle mal, dass tatsächlich nur "gewohnt" und nicht ständig aufgeräumt wird. Dann hat der Vermieter nichts zu sagen.

Aber ich hatte schon mal den Fall, dass tatsächlich totale Vermüllung und Verdreckung vor lag.

Küche voller monatelang ungewaschenem Geschirr, der Herd verdreckt und verkrustet, der Boden total verdreckt. Die Wände total vergilbt wegen Rauchen, überall in der Wohnung leere Bierflaschen verteilt und ein Badezimmer, das man nicht mal mehr einer Reinigungskraft zumuten könnte.

Das ganze dann noch unterstrichen durch Tausende kleiner Fliegen in der ganzen Wohnung und überall klebte auch Fliegenkacke.

Zieht der Mieter aus und hinterläßt die Wohnung mittellos in diesem Zustand, hat man als Vermieter ein großes Problem.

Aus diesem Grund haben wir Druck gemacht und zwar haben wir auf die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen die lt. Mietvertrag in gewissen Fristen fällig sind, gedrängt und für den Fall, dass diese nicht fristgerecht innerhalb einer vorgegebenen Zeit durch geführt werden, mit Kündigung gedroht.

Das hat gewirkt. Zusammen mit seinen Angehörigen, die nicht in der Wohnung wohnen, hat er die Wohnung komplett aufgeräumt und neu gestrichen.

Allerdings geht es jetzt schon wieder los und mit Sicherheit haben wir nach seinem Auszug das Problem, dass die ganze Wohnung fürchterlich nach Rauch stinkt und verschiedene Teile, bei denen die Vergilbung nicht mehr zu entfernen ist, ausgetauscht werden müssen. Zum Beispiel die Fenster.

Die Wände brauchen einen mehrfachen Isolieranstrich (je Eimer ca. 180 €).

Die Fenster müssen ausgetauscht werden.

Die Türen müssen abgeschliffen und neu lackiert werden u. a.

Insgesamt wird das wohl ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro, den wir vom Vermieter als Erstattung einfordern werden.

Selbst in diesem Fall ist es schwierig, eine Kündigung durch zu setzen, denn der Schutz der Wohnung ist ein hohes Gut.

Nehmt es aber mal als Warnung, denn auch Euer Vermieter hat gewisse Möglichkeiten, wenn es mit dem Dreck zu schlimm wird.

Als Mieter hast du das Recht auch den Vermieter nicht in die Wohnung rein zulassen wenn du es nicht willst.

Dem Vermieter steht es laut Gesetz zu, dass er 2x im Jahr in die Wohnung darf und selbst diese muss er Ankündigen.

Das wusste ich noch nicht, danke! Ist leider echt schwierig für mich, da ich selbst erst 18 bin und da doch schon echt angst habe, richtig stress zu kriegen

@Xirya1805

@ Xyria1805


Das wusste ich noch nicht, danke! Ist leider echt schwierig für mich, da ich selbst erst 18 bin und da doch schon echt angst habe, richtig stress zu kriegen

Da scheint in der häuslichen  Erziehung durch die Eltern ja wohl gründlich etwas schief gelaufen zu sein!?!

Seien Sie dem Vemieter dankbar und räumen Sie auf!

Das recht endet dort, wo Gefahr im Verzuge ist oder Wartungsarbeiten an Geräteschaften wie einer Therme durchgeführt werden müssen, aus http://www.urteile-mietrecht.net/Besichtigung.html

"Ansonsten darf der Vermieter sein Besichtigungsrecht ca. alle 2 Jahre ausüben. Das aber auch nur, wenn es im Mietvertrag festgeschrieben wurde.
Wechsel die Hausverwaltung stellt das keinen Berechtigungsgrund dar, die Wohnung besichtigen zu müssen. (ä.a. AG Köln 219 C 430/98, WM 2000, 209). Gibt es im Mietvertrag keine Regelung darüber, wann und wie oft der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, muss der Mieter während des gesamten Mietverhältnisses keine Besichtigung zulassen"

@SirKermit

Da gebe ich dir Recht, mit dem was ich geschrieben habe, meine ich die Besuche nach der Wartung der Therme, die müssen ja angekündigt sein. Ansonsten ist klar der Vermieter darf rein wenn Wartungsarbeiten oder der gleichen statt findet.

@SirKermit

Das recht endet dort, wo Gefahr im Verzuge ist oder Wartungsarbeiten an Geräteschaften wie einer Therme durchgeführt werden müssen,

Bei Gefahr in Verzug, müsste die Polizei anwesend sein.

Auch Wartungsarbeiten müssen angemeldet werden.

@Apolon

Da gebe ich dir Recht. I.d.R weiß man als Mieter ca. 1-2 Wochen vorher was ansteht.

Nein, er darf nicht einfach 2 mal im Jahr in die Wohnung. Dazu muss er einen echten Grund haben.

Bei der Wartung der Gastherme muss auch nur der Handwerker in die Wohnung, nicht der Vermieter.

Warum laßt Ihr den Vermieter rein?

Ob Ihr aufgeräumt habt oder nicht geht ihn einen sch... an.

Kündigen weil nicht aufgeräumt ist kann er nicht.

Wohnt Ihr mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat, kann aber ohne Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

Seit wann wartet der Vermieter die Therme? Ist er vom Fach? Was hat er bei der angeblichen Wartung gemacht?

Der Vermieter hat auf / für solche Kontrollbesuche keinerlei Rechtsanspruch.

Wechselt umgehend den Schließzylinder aus. Den aufheben und bei Auszug zuvor wieder einbauen.

Künftig für derlei Kontrollen dann den Vermieter nicht mehr in die Wohnung lassen. Ihr seid Besitzer der Wohnung und habt das Hausrecht. Wegen Unordnung oder etwas Abwasch, Staub etc. besteht keinerlei Grund zu einer Kündigung. Lasst euch nicht verunsichern. Am Freitag nicht reinlassen, falls ihr überhaupt zu Hause seid.

Was der Mann abzieht ist Schikane.