Kann mein vermieter mich rausschmeissen

20 Antworten

rechtlich musst du raus, wenn nicht kann dein Vermieter aber nur den rechtsweg beschreiten, indem er eine Räumungsklage erhebt - das dauert natürlich. Die dafür anfallenden Kosten würden aber zu deinen Lasten gehen - von daher schnell ausziehen. In den meisten Städten bekommt man über die allgemeinen bzw. Bezirkssozialdienste der Städte und Kommunen Hilfe, dort einfach die Dringlichkeit schildern, die können in der regel ganz kurzfristig eine Wohnung vermitteln.

Es kommt auf den Kündigungsgrund an. Nur wegen Streit kann er dich nicht wirksam kündigen. Du musst schon was heftiges angestellt haben damit er dich so einfach kündigen kann. Bei Mietrückständen oder nichtzahlen können, kannst du dich an das Amt für soziales und Wohnen wenden, die Kommune ist verpflichtet dir eine "Obdach" zur Verfügung zu stellen.

Hingegen der üblichen Meinung, muss in Deutschland niemand auf der Strasse leben. Es gibt Sozialwohnungen, Notunterkünfte, Wohnungslosenheime....nur man sollte natürlich bereit sein, sich an gewisse Regeln zu halten...

Dein Vermieter hat dir gekündigt. Die Frage erklärt sich von selbst. Wenn du zum 31.08. raus musst, dann kann der Vermieter ab dem 01.09. wieder weiter vermieten. Du musst also raus, sonst kann er rechtliche Wege gehen.

was ist der Streitgrund?

Sage nicht Mietrückstände. Sonst hat ein Vermieter kaum einen Grund zur Kündigung

anjanni  19.08.2010, 12:29

Bei Mietrückständen kündigt der Vermieter fristlos, nicht mit einer Frist von drei Monaten.

anitari  19.08.2010, 12:38

"Sonst hat ein Vermieter kaum einen Grund zur Kündigung" Ach da fallen mir auf Anhieb 3 Gründe ein. Ständige unpünktliche Zahlung der Miete, nachhaltige Störung des Hausfriedens und Eigenbedarf

Nachtflug  19.08.2010, 12:51
@anitari

Aber das war es auch schon. Wenn er den Vermieter nachweislich beleidigt oder bedroht hat, ist eine Kündigung rechtmäßig. Wenn er nur eine Meinungsverschiedenheit hatte, ist diese Kündigung unwirksam.

Du kannst einen Antrag bei Gericht stellen auf Verlängerung der Räumung allerdings wenn du keine Kinder hast wird das Schwirig. Ansonsten zum Wohnungsamt hingehen und Sitation schildern. Dann wird dir eine Wohnung für den Übergang zugewiessen.

Dekol  19.08.2010, 12:37

dafür müsste der Vermieter aber erst einmal Räumungsklage erheben