kann mein Hund beschlagnahmt werden wegen den Namen?

3 Antworten

Es ist nicht verboten einen Hund nach einer aserbaidschanischen Stadt zu benennen.

Nee, im ernst, niemand kann Dir Dein Eigentum des namens wegen wegnehmen, der Hund von meinem Kollegen heißt Blondi, so ist er registriert und so steht es auch in seinem Ausweis.

Da kommt niemand fragen und es gibt viele Hunde, die Ganja heissen; kenne selber eine Hündin diesen Namens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Wesensrichter für die Zuchtzulassung von Hunden.

Es kann allenfalls Probleme geben, wenn du dem Hund einen politisch zweifelhaften Namen gibst und in der Stadt stehst und den Namen brüllt, da es hier durchaus verbotene Worte gibt oder solche die eine Reaktion der Passanten provozieren könnten.

Ob du den Hund Ganja, H oder Crystal Meth rufst, ist hingegen egal - die Bezeichnungen unterliegen keinerlei Verbot - ich frag mich nur grad, ob dann statt des Hundes die Dealer aus allen Ecken kommen....