Kann man sich einen Kostenvoranschlag Gebäudeversicherung Sturmschaden auszahlen lassen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Marau112,

anders als bei der KFZ – Versicherung, gilt bei der Wohngebäude-Versicherung die „ Widerherstellungspflicht“. Solltest du den Schaden selbst beheben wollen, musst du der Versicherung die Widerherstellung nachweisen.

Wie geht das?

a) Nachdem die Versicherung den Schadensfall geprüft hat und dir eine Summenfreigabe erteilte, kannst du die nötigen Materialien einkaufen gehen.

b) Führe die Arbeiten aus.

c) Fotografiere dein Werk.

d) erstelle eine „Arbeitsstundenliste“. (führe genau auf was alles erledigt wurde.) du kannst pro Stunde zwischen 8€-15€ ansetzten (es kommt immer darauf an, was ausgeführt wurde).

e) sende deine Rechnungen, Bilder und deine Arbeitsstundenliste an die Versicherung und bitte um Erstattung.

Fertig.

Mein Tipp: Lass den Schaden lieber von einer Fachfirma beseitigen. Du hast ansonsten nur viel Arbeit. Ein Geldwerter Vorteil entsteht dir nicht wirklich.

Super Antwort, DH!

Eine Ergänzung muss ich mir aber erlauben: Eine "Pflicht" zur Wiederherstellung hat der Versicherungsnehmer nicht. Es geht lediglich darum, dass sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf den Zeitwertanteil des Schadens beschränkt, sofern er nicht (mit der Rechnung einer Fachfirma) nachweist, welche Kosten ihm tatsächlich entstanden sind.

@Nordmann2000

Hallo Nordmann2000,

danke für die Ergänzung. Stimmt natürlich was du schreibst. Ich wollte meine Antwort nicht zu kompliziert gestallten ;-)

Frag die Versicherung.

Meine hat es gemacht. Und natürlich 20 % abgezogen weil ich einen Handwerker meines Vertrauens mit der Reparatur und nicht den der Versicherung beauftragen wollte.

Du hast doch die Vertragsbedingungen unterschriftlich akzeptiert. Lies sie durch. Anrufen kannst Du bei der Versicherung auch, hast ja die Versicherungs/Vertragsnummer vorliegen!

Eine fiktive Abrechnung ist zwar möglich, Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Das muss also mit dem Versicherer verhandelt werden. Bedenke auch, dass Du vertraglich zur Wiederherstellung verpflichtet bist.

Mein Gebäudeversicherer zahlt nur nach Vorlage der Rechnung aus!