Kann man nichts machen wenn ein BußgeldBescheid rechtskräftig geworden ist?

4 Antworten

In de Regel nicht.

Man kann die wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dafür dürfte die Frist aber nicht schuldhaft versäumt worden sein.

Weshalb hast du also die Frist versäumt?

Weil ich drn Brief nicht bekam und bei meiner Mutter wohne.

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@Gutermann545

Die Frist für die rechtsbehelf beginnt erst mit Bekanntgabe. Wenn er an eine Flasche Adresse verschickt wurde war die Bekanntgabe ggf erst später.

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Du kannst das "Einsetzen in den früheren Stand" beantragen. Wird aber nichts werden.

Nein, das nennt man dann "verpennt"....