Kann man nach Studienabbruch (privat versichet) bei erneutem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die Befreiung von der Versicherungspflicht beim ersten Studium hat keinen Einfluss auf den Beginn des neuen Studiums. mit Aufnahme des neuen Studium liegt ein neuer Tatbestand vor und es ist möglich mit Beginn des Studium sich für die Versicherungspflicht in der GKV auszusprechen.

die ausgesprochene Befreiung beim ersten Studium hat sich nur auf dieses bezogen.

hier noch der Link dazu. da gab es nämlich vor ein paar Jahren eine Änderung, die noch nicht überall angekommen ist

http://www.haufe.de/personal/entgelt/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_78_130138.html

Nein - er muss weiterhin in der PKV bleiben, denn er hat beim Studienbeginn einen Befreiungsantrag für die gesetzliche Studentenversicherung (GKV) gestellt.

Bedeutet, erst wenn er eine Anstellung als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 450 € und unter 4.687,50 € findet, kann er wieder in die GKV.

Allerdings bekommt er ja bei der PKV auch über das 25. Lebensjahr hinaus als Student noch Ausbildungsbeiträge. Evt. kann man ja auch die Absicherung auf den Leistungsstand der GKV herunterfahren.

Gruß N.U.

Ich hätte gesagt er bleibt solange Familienversichert bis er 25 ist. Dann muss er sich gesetzlich versichern.

Er hat immerhin kein Einkommen um überhaupt in die Gunst zu kommen sich privat zu versichern :)

Nein. Es bleibt nicht bei einer Familienversicherung, weil diese noch nie bestanden hat. In der PKV gibt es keine Familienversicherung.

Hier gibt es auch kein Zurück zur GKV, da eine Befreiung der Versicherungspflicht als Student vorliegt- die gilt unumkehrbar und immer für diesen Status als Student.

Ein von der Versicherungspflicht als Student Befreiter kann sich auch bei erneuter Immatrikulation nur noch privat versichern. 

@Kunterbunt23

Hallo Kunterbunt, vielleicht verwende ich einen falschen Begriff. Wir (Kinder) waren auch immer unter dem Vater privat versichert, was ich als Familienversicherung sah. Die Mutter war gesetzlich.

Das betraf auch das Studium bis man 25 Jahre alt war. Dann musste man sich gesetzlich versichern.

Du sagst also im Falle der Fragestellerin wird er erneut privat versichert. Er kann sich ab 25 nicht gesetzlich versichern?

@safur

Nein, eine gesetzliche Versicherung als Student ist ausgeschlossen, wenn man sich von der Versicherungspflicht als Student zu einem früheren Zeitpunkt befreien hat lassen. Diese Befreiung gilt für den Status Student und kann nicht wieder zurück gezogen werden.

@Kunterbunt23

Alles klar - vielen Dank für die Info. Ich glaube ich habe das etwas vermischt.

Er hat immerhin kein Einkommen um überhaupt in die Gunst zu kommen sich privat zu versichern

Was hat dieser Hinweis mit der Frage zu tun.

Er ist in der PKV und dort muss er auch bleiben.

Nach deinem Hinweis könnte er ja auch die Beiträge in der GKV nicht zahlen.