kann man nach einer Privatinsolvenz das Maklerbüro weiter betreiben?

3 Antworten

normal bekommst du die erlaubnis nicht, vielleicht entziehen sie sie aber auch nicht direkt?

oder er hat sein büro einfach auf seine frau, mutter, kinder angemeldet

Ist er einfach nur pleite oder läuft ein Insolvenzverfahren?

Eigentlich müsste man ihm mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gewerbeerlaubnis entziehen. Wenn er das Gewerbe weiterhin ausübt, dann weiß eventuell die zuständige Behörde nichts von der Insolvenz, oder es wurde etwas ausgehandelt. Es kann ihm gestattet werden, unter Aufsicht eines anderen Maklers die Tätigkeit weiter auszuüben; oder er arbeitet nichtselbständig für einen anderen Makler.

Das ist nicht ungewöhnlich, letztlich ist der Schuldner verpflichtet einer Arbeit nachzugehen um die Insolvenzforderungen erfüllen zu können. Wenn er nunmal nichts anderes gelernt hat sollte er also weitemachen. Von einem  Hartz IV Empfänger kommt mit Sicherheit nichts. Sowas ist gar nicht so selten.