Kann man Mietausgaben auf Mieteinnahmen anrechnen lassen bei der Steuer

7 Antworten

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Vergiss mal die ersten beiden Antworten.

Natürlich kannst du alle Ausgaben, die du mit dem Haus hast, mit den Mieteinnahmen verrechnen!!!

D.h. alle Kosten wie Grundsteuer, Hausversicherungen, Schornsteinfeger, Wasser, Müll, Strassenreinigung - eben alles, was du für das Haus bezahlst.

Diese Nebenkosten legst du ja auf die Mieter um, dafür bekommst du monatlich Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Die Mieteinnahmen werden auf dem Steuerformular getrennt angegeben: einmal die Kaltmiete + die Nebenkosten = Gesamteinnahme.

Die Kosten, die du zahlst, werden ebenfalls auf dem Formular angegeben, d.h. du solltest eine separate Aufstellung der Aus- und Einnahmen machen und beifügen.

Müssen deine Mieter bei den Nebenkosten nachzahlen zählt dies ebenfalls zu den Einnahmen, zahlst du zurück gehört das zu den Ausgaben.

Ebenfalls absetzen kannst du Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten etc. Evtl. kannst du auch noch Abschreibung für das Haus absetzen, nimmst du Kredite auf, sind auch die Kosten dafür bzw. die Zinsen abzugsfähig.

Evtl. solltest du dir für das 1. Jahr mal einen Steuerberater gönnen, dann weißt du wie es geht.

Ich glaube, Du hast die Frage nicht richtig gelesen. Seine privaten Ausgaben für Miete haben rein gar nichts mit den Miteinnahmen aus dem Haus zu tun.

Das all diese Unkosten verrechenbar sind, ist mir bekannt. Wie DiplIngo schon sagt, es geht um die Verrechnung meiner Mietausgaben von der Wohnung, die ich zu Miete zahlen muß. Quasi das Argument, wenn ich Eigenbedarf umsetzen würde, wäre es steuerlich günstiger für mich.

@ForumFraggle

dann sollte die Frage etwas präziser gestellt werden, unter "meine Mietausgaben" verstehe ich die Ausgaben vom Mietshaus.

Aber...Interpretationssache...man ahnt ja manchmal nicht auf was für Ideen die Menschen so kommen...

@ForumFraggle

Wenn du in eine deiner Wohnungen ziehen würdest, müsstest du dir selbst auch eine fiktive Miete anrechnen lassen. Diese würde deine Mieteinnahmen entsprechend erhöhen.

Er wohnt in einer anderen Stadt zur Miete. Diese Miete will er mit dem geerbten Haus als Ausgaben verrechnen. Anm.:Du kannst deine Privatausgaben (Miete) nicht in Verbindung mit dem geerbten Haus bringen. Das sind zweierlei Schuhe. Bei den Finanzämtern bekommst Du diesbezüglich kostenlos eine CD mit allen Elster-Formularen. Privat und Geschäft (geebtes Haus) immer auseinander halten.

Hallo, nein Du kannst das nicht gegen rechnen, denn deine Mieteinnahmen sind privat. Die Mieteinnahmen aus dem geerbten Haus musst Du voll versteuern, aber Du kannst die Gebäudeversicherung geltend machen und absetzen und alle Reparaturen und Instandhaltungskosten, auch die Nebenkosten, die an dir hängen, wenn welche anfallen.

Ok, das mit Nebenkosten etc wußte ich schon. Und den Rest habe ich auch befürchtet. Danke für die Antwort.

@ForumFraggle

was ersatzfahrer24 hier von sich gibt, widerspricht sich:

natürlich wird im Endeffekt gegengerechnet, das macht aber das Finanzamt und nicht der Steuerzahler. Genau so wie die Mieteinnahmen privat sind, sind dies die Kosten.

@guterwolf

Sorry, aber das ist Quatsch. Dem Gewinn (Mieteinnahmen) kann man nur die Betriebsausgaben (Gebäudeversicherung etc.) entgegensetzen.

Die Mietkosten sind völlig anders zu betrachten. Als Hauseigentümer kann ich ja auch keine Kosten für mein Haus ansetzen, als Mieter keine Mietkosten.

@guterwolf

Säazmtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Miethaus sind selbstverständlich gegen zu rechnen. Und selbstverständlich kann er seine private Miete nicht dagegen rechnen.

Nein, Du kannst Deine private Miete für Deine Mietwohnung nicht mit den Mieteinnahmen aus dem geerbten Wohnhaus verrechnen.

Du kannst aber die Ausgaben im geerbten Wohnhaus mit den dortigen Einnehmen gegenrechnen.

Du kannst Mietausgaben ansetzen, aber nicht unbedingt alle. Oder du setzt gleich nur die Kaltmiete ohne Nebenkosten an und bei den Kosten kommen nur noch Zinsen und Reparaturen rein... auf dem Formular kannst du das ganz gut einsehen. Ich würde aber den Kauf einer guten Software (z. B. Wiso Sparbuch) Empfehlen...

Danke, dann war die Anschaffung von Wisosparbuch doch gut, bislang konnte ich mich noch nicht damit beschäftigen. Wenn das im Formular das gut einsehbar ist, kann ja auch nichts schief laufen.

@ForumFraggle

Lass es besser, die Arbeit kannst Du Dir sparen. Warum solltest Du auf einmal als frisch gebackener Hauseigentümer Deine Miete absetzen können und vorher nicht?

@DiplIngo

Nun, der Grund ist folgender: Ich muß eine Einnahme versteuern, aber diese Einnahme ist keine reale. Da meine eigenen Mietkosten höher sind als die Einnahmen, ist es so gesehen ein Verlustgeschäft. Firmen können auch Einnahmen nicht versteuern, wenn sie höhere Ausgaben haben. Warum nicht auch Privatpersonen. Das ist die Frage. Melde ich Eigenbedarf an und ziehe in die Wohnung, sind meine Ausgaben geringer. Ich dachte, daß dies vielleicht ausschlaggebend sein könnte. Auf der anderen Seite spare ich natürlich Geld, weil meine Miete nicht mehr voll zu Buche schlägt, da ich ja auch Mehreinnahmen habe. Und fragen kosten ja bekanntlich nichts ;)

Deine private Miete kannst du natürlich nicht absetzen. Konntest du doch bisher auch nicht, oder?. Wenn du einen Gewerbebetrieb hättest, wäre die Miete ganz normale Betriebsausgabe.