Kann man mehrere EVB Nummern bei verschiedenen Versicherungen beantragen?

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Sollte man mit der EVB-Nummer ein Kurzzeitkennzeichen anmelden und die die Versicherung nicht bei der gleichen Versicherung fortführen, so fallen bestimmte Gebühren an...

Hi micholee, Versicherungsprämien fallen immer an, egal ob nun der Versicherungsschutz für ein verwendetes Kurzzeitkennzeichen bei derselben Gesellschaft oder der Versicherungsschutz für die endgültige Zulassung bei einer anderen Gesellschaft erfolgt!

Nur die Berechnung der Versicherungsprämien macht ein Unterschied: bei derselben Gesellschaft wird die anteilige Prämie für 5 Tage vordatiert (also der aktuelle Beitragssatz wird berechnet), wogegen bei eVB-Nrn. von verschiedenen Gesellschaften pauschal mit ca. 50 € bis 100 € berechnet wird (also max 20 € Prämie pro Tag Versicherungsschutz)!

Kann man bei einer Versicherung B auch eine EVB beantragen und die EVB von Versicherung A erst gar nicht einsetzen?

Ja klar, du bist zu nichts verpflichtet, wenn du die eVB-Nr. beantragst, solange du noch keinen Kfz-Versicherungsvertrag gemacht hast!

Gruß siola55

Danke für die Antwort. Heißt es generell, dass ich nicht verpflichtet bin, bzw. die Angelegenheit kostenlos bleibt, solange ich die EVB-Nummer nicht einsetzen/einlöse.

@micholee

Ja. Die EVB wird erst wirksam, wenn sie beim StVA vorgelegt wird.

@kim294

... kleine Ergänzung: Es gibt Versicherungen, die verlangen den Beitrag vorab, wenn denn ein Vertrag mit echter Zulassung nicht gewünscht wird.

@schleudermaxe

...diese muß man/frau ja nicht wählen...

@micholee

Danke für deinen Stern - hat mich sehr gefreut ;-))

... aber wozu denn überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen? ... und mit der eVBN wird ja ein Vertrag bestätigt, also fallen auch Beiträge an, und wenn der VN nur zockt, verlangt meine die 50 EUR eben vorab und bietet Verrechnung bei echter Zulassung an.

Sind nicht pauschal immer 50 Euro, da gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. Bei der Kravag kostet sie 80 Euro.

@Beatschnitte

... bekannt, deshalb sind die ja auch so "beliebt", bei uns jedenfalls.

Also ich habe telefonisch gefragt, ob Kosten entstehen wenn ich keine Kurzzeitkennzeichen anmelde, also evtl. gefällt mir das auto ja nicht, was ich kaufen will

@micholee

... aber ohne Fahrzeugpapiere doch gar keine Kurzzeitkennzeichen und somit kann doch gleich komplett zugelassen werden, oder?

@schleudermaxe

Ein Kurzzeitkennzeichen kann man sich aber auch bei einer anderen Zulassungsstelle holen. Die endgültige Anmeldung muss dann vor Ort erfolgen.

Was heißt "bei uns"?

@siola55

.... das wäre schön, wenn "uns" der Laden gehören würde!

Die bloße Deckungszusage in Form einer eVB ist kostenlos und für den Versicherungsnehmer unverbindlich solange sie nicht zum Zwecke einer Kfz Zulassung / oder für kurzzeitkennzeichen in Anspruch genommen wird. Egal ob man 1. Oder 20 eVB verschiedener Gesellschaften hat. Eine erste Verbindlichkeit ergibt sich für den VN erst bei der Benutzung zur Zulassung eines Kfz oder kurzzeitkennzeichen. kurzzeitkennzeichen bedingen keinen förmlichen versicherungsvertrag, sondern der Vertrag kommt durch einfache Willenserklärung zustande. Die Versicherung gibt die Willenserklärung in Form der eVB und der Versicherungsnehmer gibt seine Willenserklärung mit Benutzung der eVB. Nach Ablauf der vorläufigen Deckung endet der Vertrag nach 6 Wochen oder mit Ablauf der Gültigkeit der kurzzeitkennzeichen sofern der Versicherungsnehmer nichts weiter unternimmt, oder mündet in einen förmlichen Vertrag durch Initiative des Versicherungsnehmers zur beiderseitigen schriftlichen Willenserklärung. Auch der formlose Vertrag ist kostenpflichtig kann jedoch verrechnet werden wenn er in einen förmlichen Vertrag mündet.

.....Kann man bei einer Versicherung B auch eine EVB beantragen und die EVB von Versicherung A erst garnicht einsetzen?....

Natürlich. Die Bereitstellung der EVB ist ja kein Vertrag, sondern nur eine Zusage.

Im übrigen ist die EVB nur eine begrenzte Zeit gültig; meines Wissens 4 Wochen, danach verfällt sie und muß ggf. neu bestellt werden.

Eine eVB Nummer ist normalerweise 15 Monate gültig.

@kim294

das legt jede Versicherungsgesellschaft selbst fest. Ich hab schon eVB´s mit 24 Monaten Gültigkeit gesehen.

Wozu die ganze Aufregung! Geh doch zu einem Versicherungsmakler! Der sucht eine gute und günstige Versicherung für dein Fahrzeug raus und gibt dir die Unterlagen die du verwenden kannst. Dann brauchst du dich nicht zwischen A und B entscheiden.