Kann man jemanden nur mit einem Foto des Kennzeichen anzeigen Bzw. Reicht das als Beweis ?

5 Antworten

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Das heißt, die würden dann (ich gehe mal davon aus, dass das Motorrad auf dich zugelassen ist) zuerst auf dich zukommen, aber du musst ja nicht unbedingt sagen, dass du gefahren bist. So weit ich aus deinem Text heraus lesen kann, hast du bis auf die Geschwindigkeitsüberschreitung (die sich aber ohne Radar nicht nachweisen lässt) nichts verbrochen. Von daher könnte dir,auch keiner was. Er würde sich dann eher selbst belasten, wenn er das Bild während des Fahrens aufgenommen hat.

Wer etwas oder jemanden anzeigt, sollte dass später auch beweisen können. Das Foto beweist nur, dass das Motorrad mit diesem Kennzeichen zu dieser Zeit an diesem Ort war - mehr nicht.

Welches Vergehen will er Dir denn anlasten?

Bleib entspannt

Er kann mit dem Foto nichts anfangen. Denn das Foto mit dem Kennzeichen sagt ja überhaupt nichts anderes aus als das was es zeigt. Und nicht was vorher gewesen ist, wobei das ja auch nicht weiter verwerflich war.

Ich denke mal ihn hat die Lautstärke gestört .. da es im Cabrio ja nicht gerade leise ist wenn ein Motorrad vorbei fährt

Der wollte dich nur ein bissl unter Druck setzen, er wird, wenn er halbwegs klug ist, nichts mit dem Foto machen.