Kann man jemanden anzeigen wenn er einem seit monaten geld schulded?

11 Antworten

Hallo,

du kannst das Geld schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anfordern, du setzt auch eine Frist von 14 Tagen. Das Schreiben muß deinen Namen, Adresse, usw. enthalten, sowie das Datum und die Adresse deines Schuldners. Die geschuldete Summe muß auch ganz genau erwähnt werden, .

Wenn es immer noch keine Antwort gibt nach 14 Tagen, dann kannst du dir beim Amtsgericht eine Zahlungsanforderung holen (kostete damals um die 10, -- €), laß dir erklären, wie du vorgehen sollst (Formular ausfüllen) oder laß dir helfen.

Wenn dein Bekannter nach einer Weile immer noch nicht reagiert hat, d. h. wenn er keinen Widerspruch eingelegt hat, dann kannst du einen Titel bekommen, den du einem Gerichtsvollzieher übergibst. Der Gerichtsvollzieher übernimmt dann das Eintreiben der Schuld.

Emmy

Echt, das geht auch? Ich kannte nur die Version mit dem Anwalt...

@user1444

Vom Wirtschaftslexikon24.net

Das Mahnverfahren dient der schnellen und billigen Durchsetzung eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung zum Gegenstand hat und nicht von einer noch nicht erfolgten Gegenleistung abhängig ist (§ 688 Abs. 1 u. 2 ZPO). Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag des Gläubigers/Antragstellers auf Erlaß eines Mahnbescheid bei dem zuständigen Amtsgericht eingeleitet; ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand (also Wohn oder Firmensitz) hat. Der Antrag auf Erlaß des Mahnbescheid muß den in § 690 ZPO bezeichneten Inhalt haben, der Mahnbescheid den in § 692 ZPO vorgeschriebenen. Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen schriftlich Widerspruch bei dem Gericht erheben, das den Mahnbescheid erlassen hat (§ 694 Abs. 1 ZPO). wird rechtzeitig Widerspruch erhoben, so gibt das Gericht auf Antrag einer Partei den Rechtsstreit von Amts wegen an das für die Entscheidung des Rechtsstreits im ordentlichen Verfahren zuständige Gericht ab (§ 696 ZPO); wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, so erläßt das Gericht auf einen nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellten Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§699 ZPO), der einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht und gegen den Einspruch eingelegt werden kann; das Gericht gibt dann von Amts wegen den Rechtsstreit an das zuständige Ge richt ab ($ 700 Abs. 1 u. 3 ZPO). Auch ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt (§ 694 Abs. 2 ZPO).

Emmy

@emily2001

Cool, wieder was gelernt :-)

würde mich auch interessieren... ein paar idioten schulden mir noch pokerkarten und ein paar auch geld. Aber ich würde es erstmal versuchen mit ihnen zu reden und ihnen druck zu machen. Wenn das nicht klappt verpetz sie einfach bei ihren eltern (bei sowas ist das völlig ok) und wenn das auch nicht hilft, dann kannst du die Polizei anrufen. Du musst sie nicht gleich anzeigen, aber wenn das nichts weiterhilft, würde ich es auch machen (je nachdem was die polizei sagt)

Du musst zu einem Anwalt gehen und mit Beweisen den "Kredit" offiziell mit sofortiger Wirkung schriftlich bei ihm "kündigen". Dann hat er 3 Monate zeit das Geld zurückzubezahlen. Tut er das nicht, so kannst du eine Klage gegen ihn einbringen.

Jemandem Geld zu schulden ist keine Straftat nach dem Strafgesetz daher musst du den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Je nach dem um welche Summe es geht musst du dann entscheiden ob es sich lohnt (falls du es nicht ausreichend beweisen kannst und verlierst bleibst du auf allen Kosten sitzen).

Versuchs nochmal mit einem persönlichen Gespräch und mach ihm klar dass das so nicht geht und du dein Geld wiederhaben willst weil du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst. lg

Das geht ohne Anwalt! Man kann mittlerweile das Mahnverfahren online beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Du kannst auch ohne anwaltliche Hilfe bei Gericht einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und diesen deinem Freund senden lassen. Das Gericht prüft nicht, ob deine Forderungen berechtigt sind. Der Schuldner muss nun immerhalb von zwei Wochen darauf reagieren und wenn er nachweisen kann, dass er bezahlt hat, wird das Gericht auch keinen Verhandlungstermin anberaumen. Du müsstest klagen. Antwortet der Schuldner nicht auf einen gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb dieser zwei Wochen, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dort kannst du dann deine Forderung nochmals vortragen und beweisen, dass die Forderung zu recht besteht. Kannst du das nicht, oder es wird bestritten und du kannst das Gegenteil nicht beweisen, wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Wenn du dir aber einen Anwalt nimmst, dann bedenke die Kosten, die auf die zukommen könnten, wenn deine Forderungen nicht bewiesen werden können. Ich würde deshalb keinen Anwalt beauftragen, es sei denn, deine Forderungen sind lückenlos belegbar.

Frag einen Anwalt, ob der ein Schreiben aufstezen kann, das reicht meist schon aus.

LG