Kann man jemand anzeigen wenn er meine Unterschrift einfach fälscht?

14 Antworten

Wenn ich rauskriege wer das war, kann ich ihn dann anzeigen?

Sie müssen nicht rauskriegen wer das war, eine Anzeige kann selbstverständlich auch gegen Unbekannt gemacht werden. Es ist hier ordinäre Aufgabe der Polizei, den Täter zu ermitteln.

Man sollte lediglich sicher gehen, das überhaupt eine Straftat begangen wurde. D.h. man sollte vorab klären, das das Packet nicht bei einen Nachtbarn abgegeben wurde. Außerdem wäre der Verlust unverzüglich Amazon mitzuteilen. Sofern Sie als Verbraucher ( also nicht als Selbstständiger oder Unternehmen ) handeln und es ein gewerblicher Verkäufer also z.B. Amazon selbst, ist lieg das Risiko beim Verkäufer. Sprich der Verkäufer muß Ersatz liefern oder den Kaufpreis zurückgeben.



PS: ein schnelles Handeln ist angesagt, da sich der Postbote nicht ewig an den erinnern kann, den er das Paket übergeben hat.

@ichweisnix

Werde später mal bei der Post vorbeischauen, aber ich kann mir nicht vorstellen das dort mein Paket sein wird. Es hat jemand mit meinem Nachnamen unterschrieben! Das wird noch ein nachspiel haben! Ich habe am Samstag den Verkäufer darüber informiert. Ich habe auch nicht das erste mal bei dem bestellt so das er nachgucken kann das ich ihn nicht anlüge. Ich würde gerne wissen wer da unterschrieben hat und ihn dann anzeigen. Ich würde das nie tun einfach für einen anderen Menschen die Unterschrift klauen ( nachmachen ) und dann so tun als wäre ich derjenige und das Paket anmich nehmen. das muss bestraft werden

Du solltest den Versender,das Transportunternehmen und die Polizei verständigen, denn Du wirst die Rechnung bekommen.Natürlich kannst Du die Person anzeigen, erst mal gegen Unbekannt

Das ist mir auch schon passiert, dass ein Paket als persönlich zugestellt gemeldet wurde und ich gar nicht zu Hause war und auch keinen Schein im Briefkasten hatte.

Ich habe den Versender angemailt und der schickte mir einen Beleg mit der Unterschrift. Die war meilenweit von meiner entfernt - aber mit dem richtigen Namen unterschrieben. So konnte ich sehen, welche Nachbarin meine Sendung entgegengenommen hatte. Und habe mein Paket bekommen.

Das war nur Faulheit des paketboten, dass er es als an mich persönlich angegeben hatte.

Nur das kein einziger meiner Nachbarn ein Paket für mich angenommen hat, ich habe mittlerweile schon alle Nachbarn durchgeklingelt und keiner hat es zugegeben das er ein Paket für mich angenommen hat. Doch irgendjemand muss doch unterschrieben haben und mein Paket genommen haben? ich werde denjenige wohl dann auch anzeigen, denn das mit den autoreifen war ja schon versuchter mord.... ( die reifen hätten platzen können auf der autobahn ) Derjenige muss seine Strafe dafür bekommen, das ist schon sehr kriminell.

@DerHartii

Hast du denn einen Verdacht?

Ja klar kannst du jemand Anzeigen, wenn er deine Unterschrift gefälscht hat

Wenn ich rauskriege wer das war, kann ich ihn dann anzeigen? Ich würde nie auf die Idee kommen eine Unterschrift zu fälschen damit ich die Ware von einem anderen klauen kann. Sowas ist richtig falsch und sollte bestraft werden :(

§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Unnötig die halbe Frage und das gesamte Gesetz zu zitieren!