Kann man eine Abmahnung bekommen wenn man in die what's app Gruppe schreibt das man krank ist?

12 Antworten

Ein Grund für eine Abmahnung sehe ich eigentlich nicht. Eine Datennutzung scheint bei euch ja gerade nicht untersagt. Auch eine Verletzung der Vertraulichkeit vermag ich nicht zu sehen. Theoretisch könnte sich ein vertragswidriges Verhalten daraus ergeben, dass du nicht die richtige Form zur Krankmeldung gewählt hast. Wenn es hart auf hart käme würde ich allerdings zurzeit davon ausgehen, dass du deiner Verpflichtung zur Mitteilung gerecht geworden bist.

Aufgrund der Daten kann ich nicht ganz nachvollziehen, ob du noch in der Probezeit bist. Falls ja, kann dir theoretisch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bitte kein Schreck bekommen, ich möchte das nur in den Raum stellen. Dies vor dem Hintergrund, dass aus meiner Erfahrung es am meisten Sinn macht sich persönlich zu entschuldigen und nachzufragen welchen Weg man künftig nehmen soll.

Anbei ein kleiner Link um dir ein Gefühl für das Instrument Abmahnung zu geben. Wie geschrieben, in deinem Fall sich die Voraussetzungen nicht gegeben

http://www.kanzlei-mudter.de/abmahnung.html

Fraglich ist zunächst dabei, ob diese App ein Kommunikationsmittel für die Arbeit darstellt. Dies kann aber rechtlich hin und her gewendet werden, aber wenn betriebliche Dinge darüber geklärt werden und keine andere Regelung dafür besteht, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat, stehen die Chancen nicht schlecht.

Vielleicht ein Trost: Die Abmahnung ist nur ein arbeitsrechtliches Mittel und hat erstmal nur wenig Kraft. Die Abmahnung kann sogar falsch ausgestellt sein und somit rechtlich unwirksam. Bevor es nach einer Abmahnung zu einer Kündigung kommt, müsste mindestens noch eine Abmahnung für das gleiche Vergehen erfolgen. Du kannst auch eine Gegendarstellung schreiben und hast das Recht diese Gegendarstellung auch zur Personalakte nehmen zu lassen. Ebenfalls kann das Löschen (also Herausnehmen) der Abmahnung beantragt werden.

Ich sehe überhaupt keinen Grund zur Abmahnung. Das Gesetz schreibt vor, dass man die Arbeitsunfähigkeit dem AG unverzüglich anzeigt. Nur es schreibt eben nicht vor, wie diese Meldung zu erfolgen hat. Daher ist natürlich auch per Whatsapp rein rechtlich möglich, moralisch mag es falsch sein, aber das spielt eben bei einer Abmahnung gar keine Rolle.

Da du zudem versuchst hast, sie anzurufen, sehe ich noch weniger einen Grund für eine Abmahnung. 

Doch, das Gesetz schreibt eine direkte Mitteilung an den Arbeitgeber explizit vor (der Adressat ist eindeutig benannt, es gibt genügend bestätigende Urteile).

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

@PolluxHH

Genau das habe ich geschrieben! Der AG muss informiert werden, aber wie schreibt das Gesetz nicht vor. 

Nur es schreibt eben nicht vor, wie diese Meldung zu erfolgen hat.

Also hänge ich zukünftig meine AU einfach kommentarlos ans Schwarze Brett im Büro. Der Arbeitgeber kann ja Kenntnis nehmen, wenn er danach sucht.

@RobertLiebling

So einen Unsinn beantworte ich nicht!!! Mache andere nicht für deine Leseschwäche verantwortlich.

Anders als im Privatleben, haben wir in der Arbeits- und Geschäftswelt Regularien die man einhalten soll.

Wenn nun Deine Chefin verärgert war, dann hast Du wohl offensichtlich nicht den Dienstweg eingehalten.

Du solltest mit Deiner Chefin nach Deiner Genesung reden, und Dich über die gewünschte Vorgehensweise informieren.

Was Du allerdings jetzt umgehend beachtest, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung binnen der gesetzlich vorgeschriebenen drei Werktage bei dem Unternehmen eingeht.

Auch bei Dir: § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Es ist per Gesetz vorgeschrieben, also nicht nur eine interne Regularie im Sinne eines gewünschten Dienstweges.

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