Kann man ein Einschreiben nicht annehmen/ablehnen?

10 Antworten

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Können,dürfen ja,aber nicht im Sinne von etwas verhindern.Also kein vernünftiges handeln. Ausnahme:Person die stalkt,dann Annahme verweigern.Bitte gerne.LG

Selbstverständlich kannst du die Annahme des Einschreibens verweigern. Der Postbote muss den Brief dann tatsächlich wieder mitnehmen.

Allerdings gilt der Brief dann rechtstechnisch als zugestellt. Du kannst also durch die Annahmeverweigerung nicht die Zustellung vereiteln.

Von daher macht es keinen Sinn, ein Einschreiben nicht annehmen zu wollen. Vorausgesetzt natürlich, du bist auch der tatsächliche Empfänger.

Wer ein Einschreiben zurückgehen lässt, weiss in der Regel sehr gut, was im Umschlag steckt.

Wer ein Einschreiben zurückgehen lässt, weiss in der Regel sehr gut, was im Umschlag steckt.

du glaubst das er es weiss. was ein anderer weiss oder nicht ist schwer zu beweisen, meist garnicht

@martinzuhause

Welchen Grund gäbe es denn, die Annahme eines Einschreibens, das direkt an einen gerichtet ist, zu verweigern?

Du weisst schon, wie ich das meine. Ich hatte ausdrücklich nicht von einem Beweis geschrieben sondern nur davon dass der Empfänger, der es zurückgehen lässt, "IN DER REGEL" weiss, was drin ist. Natürlich gibt es Ausnahmen. Die sind jedoch selten und in diesem Fall eher theoretischer Natur.

Natürlich kann man das. Allerdings muss man dann auch die eventuellen Folgen vertragen können.

ja kann man

aber er zählt dann als zugestellt und alle rechtlichen folgen daraus passieren, ganz ohne, dass du den inhalt kennst

wird es nicht angenommen zählt es nicht als zugestellt. das gilt nur bei einwurfeinschreiben.

@martinzuhause

nein

du hättest kenntnis haben können, musst du dir als verschulden anlasten lassen

@Frauenredenviel

beim einschreiben muss der absender dann nachweisen das ich von etwas kenntnis hätte haben müssen. das würde heissen er muss nachweisen was drinne stand. das ist bei einem einschreiben immer problematisch. der empfänger sagt da das nur ein leeres blatt vorhanden war.

@martinzuhause

ja weiß ich, aber das hat damit nichts zu tun, die gleiche problematik hast du bei einem einwurfeinschreiben

da kennt auch niemand den inhalt

natürlich. aber dann schickt der andere es eben als einwurfeinschreiben oder per E-Postbrief. da hat er den nachweis das es eingeworfen wurde und sogar was drinne stand. mit einwurf gilt es als zugestellt

Der Inhalt wird niemals durch ein Einschreiben (Einwurf oder eigenhändig oder sonst wie) nachgewiesen.

@qugart

bei einem E-post brief habe ich einen anchweis was drinne stand und auch das er zugestellt wurde. da schicke ich den brief als pdf-datei an die post und diese druckt ihn aus und stellt ihn zu.