Kann man ein Ausländer mit einem deutschen Pass abschieben?

10 Antworten

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Wenn ein "Ausländer" einen deutschen Pass besitzt, dann ist er kein "Ausländer" sondern ein deutscher Staatsbürger und somit in Deutschland ein "Inländer".

Und damit ist klar, dass er als Bürger des deutschen Staates nicht in einem anderen Staat abgeschoben werden kann.

Einzige Ausnahme wäre, die deutsche Staatsbürgerschaft würde ihm wieder entzogen ... aber erstens geht das nicht so einfach ... und wenn es doch möglich sein sollte, dann müssten außerordentlich schwerwiegende Gründe dafür vorliegen ...

Sehr guter Kommentar, Entdeckung DH

Ich befürchte, dass du paar Sachen durcheinander bringst.

Ein "Ausländer" mit einem deutschen Pass ist kein Ausländer mehr.

Ein Staat kann seine eigenen Bürger nicht abschieben.

Aber manchmal gibt es Situationen, wo man die eigenen Bürger an andere Staaten ausliefert, wenn sie sich nachweislich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben. Die juristen unterscheiden da ganz gnau zwischen einer "Auslieferung" und "Abschiebeung".

Wenn die Polizei oder eine andere dazu berechtigte behörde kommt, dann sollte man sich mit den richtigen Papieren ausweisen. Siehst du "ausländisch" aus und hast keine richigen Papiere bei sich, was du allerdings immer haben solltest, dann muss man dir nicht glauben und es kann durchaus sein, dass du in die abschiebehaft kommst und abgeschoben wirst.

In Deutschlanddarf man bis auf sehr wenige Extremfälle nur eine Staatsbürgerschaft haben. Sollte man bei der Annahme der deuschen staatsbürgerschaft auf seine fürhere nicht verzichtet haben oder später eine andere angenommen, dann kann dir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden und du wirst doch abgeschoben.

Gegen eine abschiebung kann man sich (theoretisch in jedem Fall) juristisch wehren.

 

Ausländer mit deutschen Pass gibts nicht - da ist er ja deutscher. Die Staatsbürgerschaft konnte früher (deutsches Reich) aberkannt werden. Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG ist die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Mit deutschem Pass ist man Deutscher. Aberkannt werden kann die deutsche Staatsangehörigekeit nur, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist (falsche Identität z.B.) oder wenn sich die Person eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hat. Welcher Art solch ein Verbrechen sein müsste / könnte, weiß ich allerdings gerade auch nicht.

Soweit ich weiß nicht, da er mit dem Erhalt eines deutschen Passes die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat und nicht mehr als Ausländer gilt.