Kann man das Arbeitslosengeld einfach abbrechen?
Hallo, Ich wollte mal fragen, da ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe und mich selbst um meine Bewerbungen kümmern möchte und ich nicht vom Amt abhängig sein will, möchte ich mein Arbeitslosengeld abbrechen und bis ich eine feste Stelle habe, als Aushilfe arbeiten. Kann man das einfach machen? Wenn ja, gibt es da eine Frist? Wie läuft das ab? Und ist es wirklich normal, dass die einen beschränken können, in den Urlaub zu fahren? Das habe ich nämlich noch nie davor gehört und möchte das nicht. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
Bitte nur hilfreiche Antworten. Danke!
5 Antworten
Und ist es wirklich normal, dass die einen beschränken können, in den Urlaub zu fahren?
Ja, denn die Arbeitslosigkeit soll schnellstmöglich beendet werden. Das funktioniert nicht, wenn Du Dich im Urlaub befindest. Daher ist die sogenannte Ortsabwesenheit ("Urlaub") auf 21 Kalendertage im Jahr begrenzt.
Wenn Du kein Alg1 von der Arbeitsagentur willst, kannst Du Dich dort jederzeit abmelden. Es würde sogar eine einfache kurze schriftliche Verzichtserklärung mit Unterschrift genügen.
Zu Bedenken ist aber, dass Du dann auch nicht mehr übers Amt krankenversichert bist.
Wenn Du kein Alg1 willst stell einfach keinen Antrag ... das heißt aber auch, dass einernseits nichts bekommst aber andererseits aus eigener Tasche Deine Krankenversicherung zahlen musst ... (außer Du kämst irgendwie in den Gemuß einer Familienversicherung)
und natürlich muss man, wenn man Alg1 bezieht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt auch, das man ggfls. auch nicht in Urlaub fahren kann , wie man will (kann man im Arbeitsleben im Übrigen auch nicht)
Natürlich kannst du freiwillig auf Leistungen verzichten,musst es nur der Agentur für Arbeit mitteilen !
Dann wirst du dich selber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen,wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich wäre und auch deine Beiträge in die Rentenkasse werden dann nicht mehr gezahlt,es fehlen dir dann also nicht nur die Beiträge,sondern auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit,die dir dann auf deinem Konto der RV - fehlen.
Ja es gibt eine Beschränkung,die nennt sich Ortsabwesenheit,da stehen dir in der Regel nur 21 Tage pro Jahr zu,diese ist vorher zu beantragen und muss genehmigt werden.
In der Regel bekommst du zumindest in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit diese Zusicherung nicht,es sei denn,dass du nachweisen kannst,dass du den Urlaub schon lange geplant und bezahlt hast,dann kann eine Ausnahme gemacht werden.
Wenn du schon Antworten kritisierst,dann gib mal die Quellen begannt,die das besagen oder gibt zumindest an,was dann deiner Meinung nach jetzt Gültigkeit hat !
Wenn du AlG 1 beziehst, musst du dich natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten. 3 Wochen Ortsabwesenheit werden in der Regel erst nach Ablauf von 6 Monaten bewilligt, weil in der ersten Zeit die Vermittlungsaussichten noch am besten sind.
Wenn du als Aushilfskraft arbeiten willst, musst du natürlich wenigstens mehr als 450 € verdienen, sonst musst du ca 170 € für die Krankenkasse selbst zahlen. Da lohnt sich KEIN Aushilfsjob.
Das mit den 6 Monaten gibt es schon länger nicht mehr :-)
Wenn du abbrichst musst du dich privat Krankenversichern
Aber dann lässt das Arbeitsamt einen in Ruhe?
Gehe hin und sage dass du auf alle Leistungen verzichtest und dann bist du raus. Aber informiere dich vorher was für Nachteile du dadurch hast.
Auch das mit den ersten 3 Monaten stimmt nicht (mehr) :-)