Kann man bei der Bundeswehr die Verkehrspilotenlizenz (Airline Transport Pilot Licence – ATPL) erwerben?

2 Antworten

Ja, wenn Du z. B. einen Airbus der Flugbereitschaft fliegst. Dann kannst Du eine zivile Lizenz bekommen; allerdings mit der Einschränkung: 

"Nur gültig für den Flugbetrieb auf Strahlflugzeugen der Bundeswehr ohne Schleudersitz." 

Du kannst bei der Flugbereitschaft bist zur Pensionierung fliegen, anders als die Kampfjetpiloten der Kampfverbände. Wenn Du nicht als Berufssoldat übernommen wirst und nach den 16 Jahren der Mindestverpflichtung ausscheidest, konntest Du bisher auch diese Militärlizenz umschreiben lassen.

Mit der Militärlizenz und auch der zivilen darfst Du also wegen der o. a. Einschränkung kein ziviles Flugzeug fliegen. Die zivile Lizenz legst Du dem Luftwaffenamt vor und das macht eine Eintragung in die militärische Lizenz. So war das Verfahrung bis etwa 2012. Dann gab es seitens der EU Probleme und die Anrechnung von Flugstunden und MCC wurde sehr viel schwieriger. 

Jetzt wurden die Modalitäten zwischen Luftwaffenamt, Luftfahrt-Bundesamt und EASA neu verhandelt und seit 22.09.2015 gibt es ein wohl endgültiges Agreement. Infos dazu gibt es auf der LBA-Seite, auf welcher das LBA drei Informationen zusammengefasst hat: 

- Anrechnungsbericht gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011

- Annex 1 - Crediting of military pilots’ licences and ratings issued by the Federal Armed Forces

Annex 2 - Appendix 1: Crediting the class/type rating of current military aircraft

alle zu finden unter 

http://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/L4_Umschreibung.html?nn=569540

Einfach mal reinlesen. Da bekommst Du Infos aus erster Hand - und die stimmen dann sogar auch. Wer sonst könnte Dir das besser sagen, denn die Zahl der LBA-Mitarbeiter hier bei GF strebt gegen Null. 

Wenn du dich für eine bestimmte Anzahl von Jahren verpflichtest kannst du dort studieren und den Pilotenschein machen.