Kann man als Bürger einen Mieter rausschmeißen?

7 Antworten

Hier bürgt keiner für den anderen. Alle 3 Personen sind Mieter und haften dem Vermieter gegenüber. Und das jeder zu 100 %.

Das eine der 3 Personen nicht in der Wohnung wohnt spielt keine Rolle.

Mieter können sich nicht gegenseitig kündigen. Auch nicht aus der Wohnung "schmeißen", denn jeder hat die selben Rechte und natürlich auch dieselben Pflichten.

Keine dritte Person kann einem Mieter kündigen.

Entweder der Vermieter kann kündigen oder die Mieter selbst.

Also burgers darfst du bestenfalls alles bezahlen wie Miete, Schäden, offene Rechnungen......

Ein Bürge wurde hier von einem Mieter der Mieterpartei gestellt. Dieser Bürge bürgt gegenüber dem Vermieter für unbezahlte Mieten bzw. Kosten aus Schäden an der Mietsache, die von den Mietern der Mieterpartei verursacht und nach Mietende nicht beglichen wurden. Dabei ist es unerheblich, welcher Mieter der Mieterpartei die Schuld zutragen hätte. 

Die Mieterpartei ist nicht teilbar, indem der Mieter, der den Bürgen stellte, einen seiner Mietpartner aus dam Mietvertrag auschließt. Diese Rechte erwachsen ihm nicht aus seiner Eigenschaft als bürgestellender Mieter. 

Sollte der Bürge zu Zahlungen an den Vermieter infolge Mietschulden oder Schadenskosten herangezogen werden, kann der bürgestellende Mieter innerhalb der Mieterpartei gerichtlich gegen den Verursacher vorgehen und einen Schuldtitel erwirken.

Der bürgestellende Mieter wohnt nicht in der Mietsache. Auch das ist kein Grund für eine Sonderbehandlung als Mieter.

Ein Bürge kann die Bürgschaft in einer gemäß der Bürgschftsurkunde zulässigen Weise kündigen.

Die Gefahr besteht, dass der Bürge dann aus der Bürgschaft in der Höhe des verbürgten Betrages in Anspruch genommen werden kann.


Dann ist das dann also der Bürgermeister.

Im Gegensatz zu den anderen Mitmietern hat der Bürge das Recht, immer dann Miete oder sonstige Rechnungen zu zahlen, wenn die anderen nicht wollen.

Er hätte danach das Recht, die Anteile der anderen ggf. auch gerichtlich von denen einzufordern, Schuldtitel zu erwirken und diese vollstrecken zu lassen.

Das war es dann aber auch schon.

msnquaschner 
Fragesteller
 26.04.2017, 22:05

Wenn z.B. ein Mieter in der Wohnung schon mittlerweile etwas kaputt macht (kommt zwar selber dafür auf), es aber nach ständigem Reden immer wieder was passiert. Können die anderen beiden (einer davon als Bürger) nichts dagegen tun, dass er auszieht?