Kann ich wenn ich jemanden Anzeige er aber in einem anderen Land jetzt ist trotzdem anzeigen hat das ein Sinn?

5 Antworten

Ja, kannst du. Ob das deutsche Strafrecht aber anzuwenden wäre, kann man pauschal nicht sagen. Es hängt von einigen Faktoren ab.

Z.B. Würde jemand aus dem Ausland einen Menschen in Deutschland betrügen, so wäre das deutsche Strafrecht anzuwenden, da der Erfolg der Tat in Deutschland eintrat (§ 9 StGB), der Tatort deshalb in Deutschland war.

Oder einer der beiden, Täter oder Geschädigter ist Deutscher, die Tat geschah im Ausland und wäre auch dort strafbar (§ 7 StGB).

Es gäbe noch mehr Konstellationen, in denen das deutsche Strafrecht anwendbar wäre, ich will sie aber nicht weiter aufzählen.

Ob aber ein Strafverfahren erfolgreich durchgeführt würde, kann man ohne Kenntnis der Tat nicht sagen. Zudem: Ein internationaler Haftbefehl wird nicht wegen jedem Pilliepalle ausgestellt.

Nein, deswegen befinden sich zum Beispiel auch so alle Betrüger auf Amazon oder Ebay im Ausland. Die Polizei kann dir nur innerhalb Deutschland helfen, da andere Länder auch immer andere Gesetze haben, womit sie sich nicht auskennen, können die da auch nichts machen und mischen sich nicht ein. Es sei denn die Person kehrt auch mal nach Deutschland zurück :p

Man kann auch ausgeliefert werden!

@xSelinax3

Brauchst du nicht glauben. Ich weiss es. Wofür gäbe es denn sonst internationale Haftbefehle?

@furbo

Lieber furbo, wird ein vermutlicher Täter auf Grund eines internationalen Haftbefehls beispielsweise in Ungarn verhaftet, kommt er dort vor den Haftrichter, und er (der Verhaftete) entscheidet, ob er dieses Delikt in Ungarn oder im Land des Haftbefehl-Ausstellers verhandelt haben möchte. Entscheidet sich der Verhaftete gegen eine Verhandlung in Ungarn, so kommt er in Schubhaft und wird von deutschen Polizisten in Ungarn abgeholt, und der deutschen Gerichtsbarkeit zugeführt. Wichtig ist, dass die deutsche Polizei erst anfängt, die Rückführung zu planen, wenn feststeht, dass auch in Deutschland verhandelt wird.

@wiki01

Lieber wiki01, Auslieferungen laufen meist nach bilateralen Abkommen ab. Ich kenne keins, in dem der Festgenommene sich für einen Staat entscheiden kann. Nach einem Auslieferungsantrag wird der Festgenommene lediglich gefragt, ob er mit der Auslieferung einverstanden ist oder nicht. Ist er einverstanden, geht die Auslieferung innerhalb von 2 Wochen über die Bühne. Ist er nicht einverstanden, prüft der Festnahmestaat, ob der Auslieferungsantrag zu Recht besteht. Das kann soweit gehen, dass die komplette Ermittlungsakte übersandt wird. Zu meinen VB-Zeiten hatte ich einen Fall, in dem der ausländische (vermutlich korrupte) Staatsanwalt die komplette Ermittlungsakte im Original und übersetzt haben wollte. Da es sich um über 1000 Seiten handelte entschied man sich dagegen. In einem anderen Fall hab ich den StA unter Druck setzen müssen, da er ansonsten zwei Mörder hätte laufen lassen (sie waren aus D geflüchtet und ich hab sie im Ausland aufgespürt).

Wenn die Tat hier begangen worden ist, kann man das natürlich. Die Frage ist nur, ob das nicht mehr Theater und Rennerei nach sich zieht bei der eh nichts rauskommt, als die Sache wert ist, wenn man den Täter nicht erwischen kann. Und wenn doch wird man als Zeuge vorgeladen und hat womöglich noch mehr davon . Mein Vater (auch Jurist) sagte zu dieser Option übrigens: "Man zeuge nie". Scherz am Rande: Im März 1956 hatte er das wohl zu meinem Glück nicht bedacht.

Wenn die Person jemals zum Land zurückkehren möchte ja

Auch wenn er nicht zurückkehren möchte, könnte er ausgeliefert werden!

Wenn er eine Straftat in Deutschland begangen hat, und der jenige sich im Ausland befindet, kann man ihn Anzeigen. Was allerdings danach passiert kann man spekulieren. Er kann sogar nach Deutschland zurückgezogen werden.