Kann ich Schmerzensgeld/Schadensersatz fordern, wenn ich jemandem nacktbilder geschickt habe und dies nun von ihr an von mir bekannte Personen berichtet wird?

3 Antworten

Wenn du mir Fotos schickst, darf ich das jedem erzählen, der mir auf der Straße begegnet. Ich darf sie auf überall zeigen. Nur verbreiten darf ich sie nicht.

Du hast diese intimen Fotos ja freiwillig geschickt, jetzt musst Du damit klarkommen, daß dich bald die halbe Stadt kennt, wie Gott dich erschaffen hat.

Irgendwann wird auch das vergessen weil jemand andere/r dich übertreffen wird hör auf irgendwas zu fühlen dann ist dir auch nichts mehr peinlich

Wie kann man nur so abgrundtief blöd sein. Solange er sie nicht verkauft, kannst Du nichts machen. Zeigen darf er sie jedem. Du hast sie ihm ja freiwillig geschickt. Selbst schuld.