Kann ich ohne Bedenken nach Russland fliegen (doppelte Staatsbügerschaft)?
Hallo, da ich im Internet so gut wie keine (hilfreichen) Infos darüber bekomme, versuche ich es hier, vielleicht kann mir jemand helfen.
Folgende Situation: Ich bin in Russland geboren und habe entsprechend damals natürlich auch die russische Staatsbürgerschaft erhalten. Dann sind wir nach Deutschland gezogen und nun habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein russischer Pass ist vor einer Weile abgelaufen. So wie ich das Verstanden habe, habe ich das Recht mir jederzeit wieder einen russischen Pass ausstellen zu lassen. Meine Eltern besitzen ein Schreiben, in dem dies drinsteht. Ich bin mir nicht sicher wie das rechtlich einzuordnen ist: Habe ich nun eine doppelte Staatsbürgerschaft oder habe ich sie nicht (sprich nur einen Anspruch darauf)?
Und darauf aufbauend habe ich dann folgendes Problem: Ich würde gerne dieses Jahr nach Russland (über ein Visum als deutscher Staatsbürger) fliegen. Nun haben ich bereits hier und da gehört, dass es ein Problem mit der Wehrpflicht geben könnte. Ich bin aktuell im wehrpflichtigen Alter und deshlab meine Frage: Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann man mich in Russland tatsächlich "einkassieren"?
Ich hoffe mir kann hierbei jemand weiterhelfen.
Danke im Voraus, edu1999
5 Antworten
Seit ihr als Aussiedler oder Spätaussiedler nach Deutschland gekommen? Diese Personengruppen dürfen nämlich ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten und bekommen die deutsche automatisch dazu.
Wenn du und deine Eltern die russische Staatsangehoerigkeit nicht aufgegeben habt, dann habt ihr sie noch. Das deutet darauf hin, weil du noch deinen abgelaufenen Pass hast. Schau rein, ob da ein Stempel über den Austritt drin ist. Normalerweise wird er aber beim Austritt aus der russischen Staatsbürger beschlagnahmt.
Wenn das der Fall ist und du ein russischer Staatsbürger bist, dann darfst du unter keinen Umständen mit deinem deutschen Reisepass mit Visum in Russland einreisen. Damit würdest du nämlich in Russland eine Straftat begehen. Wenn das rauskommt wird es sehr unangenehme Konsequenzen für dich geben.
Du solltest also auf jeden Fall dir einen neuen Pass machen lassen. Weil dein alter abgelaufen ist wird es etwas teurer werden und mehr Zeit beanspruchen.
Am besten wendest du dich damit an ein für dein Bundesland zuständiges Konsulat.
Wegen der Wehrpflicht brauchst du dir keine Gedanken machen. Russische Staatsbürger welche ihren Wohnsitz im Ausland haben oder in einer anderen Armee bereits gedient haben werden in Russland nicht eingezogen und müssen keine Wehrpflicht leisten.
"Sie sagten, dass ich nie einen russ. Pass bekommen habe, da man diese in Russland erst später bekommt und nicht direkt nach der Geburt."
Aber irgendwie bist du ja nach Deutschland gekommen. Ohne einen gültigen Pass wäre das nicht möglich gewesen.
Als Kleinkind warst du bestimmt bei deiner Mutter im Pass eingetragen. Schau da mal rein.
"Das einzige ist scheinbar die Geburtsurkunde. Diese gibt mir ein Anrecht darauf, einen russ. Pass machen zu lassen."
Nein.
Diese alleine belegt nicht deine russische Staatsbürgerschaft.
"Ich habe das Recht auf einen russ. Pass, das ist auch fakt."
Nein. Nicht wenn deine Eltern sich selbst und dich aus der russischen Staatsbürgerschaft entlassen ließen.
Das konnten sie nur per Antrag im Konsulat machen. Sie werden sich doch noch daran erinnern. Frage sie mal.
Nachtrag: Wir sind als Spätaussiedler gekommen
Dann hast du möglicherweise beide Staatsbürgerschaften.
Um dir einen Pass machen zu lassen musst du jetzt mit den abgelaufenen russischen Pässen deiner Eltern, sowie deiner Geburtsurkunde zum russischen Konsulat. Dort musst du einen Antrag auf Feststellung der russischen Staatsbürgerschaft stellen. Die Prozedur kostet etwa 100€ und kann mehrere Monate andauern. Wenn das Ergebnis positiv ist kannst du deinen Pass beantragen. Der kostet dann aber auch noch paar Euro.
Es kann sein, dass du in Russland noch Staatsbürger bist, da es in deutschland möglich bis zum 24 Lebensjahr die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen. Ab dann musst du dich entscheiden, welche du haben möchtest.
Unter Umständen ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch dannach möglich und zwar, wenn das Herkunftsland dich nicht von der Staatsbürgerschaft befreit.
Hier ein erfahrungsbereicht, der deinem vorhaben nicht im weg steht:
http://blog.waldemarschmidt.com/wehrpflicht-doppelter-staatsbuergerschaft-russland/
hab ich nach kurzem googlen gefunden. qualifizierte angaben wirst du hier wahrscheinlich nicht bekommen.
Dankeschön für den Link! Ich denke, ich muss mich wohl mit der russichen Botschaft o.Ä. in Verbindung setzen, um endgültige Infos zu bekommen
"da es in deutschland möglich bis zum 24 Lebensjahr die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen."
Es ist in Deutschland auch möglich die doppelte Staatsbürgerschaft lebenslang zu besitzen. Und zwar aus gleich mehreren Gründen.
Du mußt entscheiden , ob Du als Deutscher um ein Visum ansuchst oder den alten Pass anstrebst mit allen damit verbundenen Risiken.
Die erste Variante ist eine Straftat. Die zweite ist die richtige.
Ich perönlich würde einfach davon ausgehen.
Wiederum auch nicht,weil du Deutscher bist.
Frage am besten am Konsulat nach.
Wenn die Staatsbügerschaft mit dem Pass ablaufen würde, wär ich schon lange staatenlos.
Ein Pass weist dich als Büger eines Landes aus, Bürger bist du aber auch ohne Pass.
Hmm ja, aber gerade das mit Russlanddeutschen usw da gibt es doch Sonderregelungen zu den Themen oder nicht? Zudem werden in Russland scheinbar die Personalausweise erst mit 14/16 an die Leute ausgegeben, keine Ahnung ob das eine Rolle spielt
"Zudem werden in Russland scheinbar die Personalausweise erst mit 14/16 an die Leute ausgegeben,"
Das gilt für Inlandspässe. Die Auslandspässe bekommt man schon mit 0 Jahren, also ab der Geburt.
Ich danke dir für deine Antwort! Ob wir als Aussiedler oder Spätaussielder gekommen sind weiß ich nicht. Ich habe mit meiner Familie gesprochen. Sie sagten, dass ich nie einen russ. Pass bekommen habe, da man diese in Russland erst später bekommt und nicht direkt nach der Geburt. Das einzige ist scheinbar die Geburtsurkunde. Diese gibt mir ein Anrecht darauf, einen russ. Pass machen zu lassen. Ob das allerdings so alles juristisch richtig ist, was meine Familie da sagt, das weiß ich nicht. Ich kenne mich leider nicht mit der Gesetzeslage aus, weder in DE noch in RU. Ich war erst 2 J. alt, als ich nach DE gekommen bin und mir wurde die deutsche Staatsbürgerschaft gegeben. Soviel steht fest. Ich habe das Recht auf einen russ. Pass, das ist auch fakt. Ob ich dadurch russ. Staatsbürger bin, das weiß ich nicht.
Aber das mit der Wehrpflicht hört sich doch gut an;)