Kann ich noch nach fast 3 Monaten Strafanzeige erstatten?

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Für einen derartigen Strafantrag hast du drei Monate Zeit (ab Kenntnis der Tat).

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77b.html

Wenn bereits Anzeige gegen "Unbekannt" vorliegt, wurde m.E. aber die Verfolgung bereits in die Wege geleitet. Du solltest sicherheitshalber in jedem Fall umgehend nachfragen und deine neuen Kenntnisse/Zeugen/Beweismittel mitteilen.

Zum Vorfall: Nimmt jemand das Geld raus, ist sicher dass ein Diebstahl vorliegt, ist der Geldbeutel mit Inhalt verschwunden, sucht man erst mal an allen Stellen, wo er sonst noch sein könnte und denkt nicht gleich an Diebstahl.

Ich wünsch' dir Glück, dass dein Schaden ersetzt wird – und dem Dieb, dass er was vor die Ohren bekommt. Das Vertrauen eines Wohnungsinhabers, der ihn rein- und dann unbeaufsichtigt herumlaufen lässt zu missbrauchen, ist m.E. derart armselig, dass er für diese Frechheit noch ein paar Extras verdient hätte.

ich war ja einen Tag vorher im Krankenhaus und da hatte ich auch angerufen und nachgefragt.. aber da war er nicht :( in Geschäften, in der Schule, in der Gemeinde.. nichts :(

@lalexandra

Wenn der Zeuge glaubwürdig aussagt, hast du gute Aussichten.

Und lass' dich nicht von blödsinnigen Sprüchen wie "Aussage gegen Aussage" verunsichern, das ist Kinderkram! Wenn der Zeuge keinen persönlichen oder sonst verdächtigen Grund hat, den Verdächtigen zu belasten, zählt seine Aussage als Beweismittel.

ja!!!!!!!!!!!!

Anzeige macht man bei der polizei. Wird der eine als zeuge aussagen? wenn ja, hast du evtl gute chancen / wenn nein, kannst du es vergessen

Schreib mehr !

was soll ich den bitte noch mehr schreiben? das ist alles, was ich weiß.

wieso willst du denn jetzt eine weitere Anzeige erstatten?

Du hast doch bereits bei Beantragung deines Ausweises eine Anzeige erstattet. Du solltest jetzt zur Polizei gehen und zur bereits erfolgten Anzeige das was du hier schilderst als Ergänzung angeben.