Kann ich noch in ein betreutes Wohnheim?

7 Antworten

Du darfst zu deiner Mutter ziehen, solange die Wohnung nicht überbelegt ist.

Der Vermieter muss in Kenntnis gesetzt werden, jedoch ist eine Erlaubnis nicht nötig.

Beim Jugendamt sollte es aber auch Anlaufstellen für Heranwachsende geben. Ansonsten kann das Jugendamt dir sagen, wer dir sonst helfen kann.

Woher ich das weiß:Recherche

In deinen Fragen wechselst du regelmäßig zwischen Mutter (wo noch 2 jüngere Geschwister nerven, es nicht einmal ein Bett für dich gibt etc.) und Vater (wo es entweder ein eigenes Zimmer gibt oder nicht einmal was zu essen). Soweit so gut, aber was machst du denn so? Schule oder Ausbildung?

Dann könntest du möglicherweise Bafög oder BAB beantragen und dir damit zumindest ein WG Zimmer leisten.

Maßnahmen der Jugendhilfe sind sehr teuer und daher Jugendlichen vorbehalten, die wirklich nicht zuhause leben können. Die Eltern (und auch der Jugendliche selbst) müssen sich in angemessenem Rahmen an den Kosten beteiligen.

Und in einer Einrichtung der Jugendhilfe wird reines chillen nicht gefördert. Wenn du also momentan nichts machst wirst du dort auf Trab gehalten.

such dir arbeit und melde dich beim örtlichen obdachlosenheim. das jobcenter ist dein nächster anlaufpunkt um wohnung, miete, erstausstattung zu klären und dich in jobvermittlung zu begeben.

Nein. Das ist nicht mehr möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere soziale Arbeit & arbeite in einer Intensiv-WG

Selbstverständlich ist das auch als junger Erwachsener möglich. Warum antwortet man, wenn man von der Materie keine Ahnung hat?

3
@DasNeueProfil

Nein eben nicht. Es gibt Ausnahmefälle, wo Einrichtungen der Jugendhilfe auch noch nach dem 18. Lebensjahr greifen. Jedoch spricht nichts in der Frage dafür, dass diese Ausnahmen bei dem Fragesteller greifen

0
@RocknRolli

Richtig, in der Fragestellung gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte, ob für die Fragestellerin ein betreutes Wohnen in Frage kommt, weil elementare Punkte (was macht sie zur Zeit? Gab es früher schon einmal eine Betreuung durch das Jugendamt, etc.) unbeantwortet bleiben. Aber deshalb kann man nicht pauschal antworten, dass es für ü18 keine entsprechenden Hilfsangebote der Jugendhilfe gibt.

1
@RocknRolli

Es ist keine Ausnahme, sondern die Regel, dass, zum Beispiel betreutes Wohnen, von 16 bis 21 vorgesehen ist. In Ausnahmefällen bis 27.

1
@Hacker48

Auch das gilt nur dann, wenn die Betreuung vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat...

0
@RocknRolli

Das ist falsch. Ich kenne allein zwei Personen in meinem erweiterten Bekanntenkreis, die diese "Theorie" deinerseits, widerlegen. Ihr Betreuung hat nach 18 begonnen und regulär mit 21 geendet...

0