Kann ich meinen Ehemann der Wohnung verweisen?

7 Antworten

Das kannst Du auf jeden Fall machen. Falls Du selber etwas zurückhaltend sein solltest und Angst hast, es aus eigener Kraft nicht durchsetzen zu können und das Verhalten Deines Noch-Mannes so extrem ist, dass schon fast eine Gefährdung für Dich und Deine Kleine besteht, kannst Du bei der Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

Die erteilen Deinem Noch-Mann dann Hausverbot auf bestimmte Zeit, bis Du was schriftliches oder festes hast, glaube ich und er darf in dieser Zeit nicht in Deine Nähe kommen.

Solltest ihm vielleicht nur fairer Weise ein paar Std. Zeit lassen (1-2), seine Sachen zu packen. Wir sind ja gute Frauen.

LG

Du scheinst die Rechtslage nicht kennen: Einen Ehepartner kann man nicht einfach so Hausverbot erteilen, nur weil das Zusammenleben "gar nicht mehr geht".

Der Ehepartner hat das Recht in der gemeinsamen Wohnung zu leben - egal auf wen der Mietvertrag läuft -  im Zweifelsfall kann er den Zutritt  mit Polizeigewalt einfordern

.Einzige Ausnahme ist, wenn er gewalttätig ist und jemandentätlich angreift, dann müßtest aber erstmal die Polizei gerufen werden, die dann ermittelt.

@dandy100

Ich habe geschrieben: .....dass schon fast eine Gefährdung ..... besteht...."

Sie kann dass zumindest dann mit Polizeigewalt durchführen. Schonmal was von Platzverweis gehört?

Ich kenne die Situation nicht und weiß nicht, ob da schon Gewalt vorliegt oder nicht. Aber auch bei verbaler Gewalt kann sie sich Hilfe holen. Und bei der Polizei anzurufen und um Hilfe zu bitten, egal in welcher Form, ist ja wohl immer möglich.

@mobekka2

Sorry, aber ein Ehepartner hat Rechte und man kann ihn nicht einfach "Platzverweis" erteilen, nur weil man in seiner Ehe nicht klarkommt oder sich einer von beiden schlecht benimmt.

Was ist denn bitte schön eine "Fastgefährung"?

Wenn sich Ehepartern lautstark streiten, ist das natürlich nicht gerade gut für ein Kind, aber dann muss man eine andere Lösung finden als sich gegenseitig vor die Tür setzen zu wollen -  so geht es jedenfalls nicht.

Würde der Mann handgreiflich kann sie jederzeit die Polizei holen.

Versteh mich nicht falsch, ich stehe absolut auf der Seite der Frau, aber man muss sich schon klar machen, dass in einer Ehe beide Pflichten und Rechte haben

Seit Ihr offiziell gerichtlich getrennt?

Da Du den Mietvertrag allein unterzeichnet hast, kannst Du ihn auf jeden Fall aus der Wohnung verweisen, null Problemo.

"Wenn ich Mietvertrag + Überweisung bei der Polizei vorlege und am Montag
noch den Bericht vom Jugendamt abgege, kann ich ihn aus der
gemeinsamen Wohnung verweisen?"

Ja, kannst Du zu 100 %!!! Raus mit ihm, zur Sicherheit mit polizeilicher Begleitung.




Auf wen der Mietvertrag läuft ist vollkommen egal - jeder Eheparter hat das Recht in der gemeinsamen Wohnung zu leben - egal auf wen der Mietvertrag läuft.


Kein Vermieter darf das verbieten und darf einen Ehepartner vor die Tür setzen - seltsam dass das hier offenbar niemand weiß

Also ich bin momentan noch in Eltern zeit bis September 2018 und er lebt auch vom.Jobcenter. Dort sind wir offiziell seit März 2017 getrennt und haben getrennte Bedarfsgemeinschaften.

@Katharina1608

Ja, und?

Du hast Deinen Mann aber nicht rausgeworfen oder ihm Hauverbot erteilt, oder?

Verheiratet zu sein heißt ja nicht, dass man zusammenleben muss, aber man hat das Recht dazu und keiner kann den anderen einfach so aus der gemeinsam bewohnten ehelichen Wohnung rauswerfen - auch der Vermieter nicht

Du hast leider keine Ahnung! Komplett falsch! Googel hilft

@Andywxl

Vielleicht sind die Rechte in der Schweiz anders, aber ein Mieter, welcher alleine den Vertrag unterzeichnet, ist berechtigt, den anderen "rauszuschmeissen".

ja, das geht. wenn er nicht freiwillig das feld räumt dann geht zu einem anwalt, der kann alles notwendige veranlassen, z.b. eine einstweilige verfügung beantragen und dafür sorgen, dass dein mann ggf. unter mithilfe der polizei die wohnung räumen muss.

wenn du  nur wenig geld hast kannst du wegen der anwaltskosten einen beratungsschein beim amtsgericht beantragen. dein kostenanteil beim anwalt ist dann nur 10 euro.

viel glück

sigrid

Na klar geht das, wenn du in der Wohnung das alleinige Wohnrecht hast, bist du die Hauptmieterin ?

Ich würde das genau so machen wie du gesagt hast..... 

Ja ich bin Hauptmieterin. Ich stehe auch alleine im Vertrag.

@Katharina1608

Dann mach das mal, und befreie dich von diesem Kerl

@Katharina1608

Da ist vollkommen egal - jeder Eheparter hat das Recht in der gemeinsamen Wohnung zu leben - egal auf wen der Mietvertrag läuft.

Kein Vermieter darf das verbieten und darf ihn vor die Tür setzen

Entweder du kannst es bald, indem dir die Polizei dabei hilft oder nur per Gerichtsbeschluss. Warte ab, was die Polizei meint. Ansonsten ein Anwalt sehr empfehlenswert