Kann ich meine Eltern nachträglich auf Unterhalt + Kindergeld verklagen?

9 Antworten

Barunterhalt steht Dir erst zu, seit Du 18 geworden bist. Das kannst Du einfordern.

Ob Deine Großeltern klagen können (und wollen), steht auf einem anderen Blatt.

Barunterhalt stand seinen Großeltern zu, als er minderjährig war. Allerdings haben sies ja nicht eingefordert und nun ist es weg.

@guinan

keine Einwände! Die Fragestellung zielte aber meiner Meinung nach eindeutig darauf ab, ob der Fragesteller den entgangenen Unterhalt einklagen kann.

barunterhalt stand den großeltern zu. alles was bis gestern war, ist nicht mehr einklagbar. erst wenn die eltern in verzug gesetzt werden: sprich ab heute ist einklagbar, wenn sie überhaupt leistungsfähig sind. ansonsten sind die großeltern unterhaltspflichtig als verwandte.

ohhhh wenn man zeit hat dich zu bedauern, dann wird man das tun. kindergeld kann abgezweigt werden und die ansprüche der vergangenen vier jahre kannst du bei der kindergeldstelle klären lassen rückwirkend. unterhalt steht dir für die vergangenheit nicht zu. zu klären wäre auch ob deine eltern aufgrund der anderen kinder überhaupt leistungsfähig wären. wieviel autos sie fahren, ob sie in den urlaub fahren etc. geht dich nix an u. spielt dabei keine rolle. lehrjahre sind keine herrenjahre. andere in deinem alter arbeiten schon mehrere jahre und haben dann halt einen rechner und ein auto. auch ohne lässts sich leben. dann musst du halt sparen. unterhalt kannst du gerne prüfen lasen über einen anwalt. ansonsten bleibt dir die option bafög.

Kindesunterhalt stand deinem Sorgeberechtigten für deinen Unterhalt zu. Dafür hätten er einen entsprechenden Beschluss des Familiengerichtes erwirken müssen. Oder deine Großeltern. Ohne Titel kein Anspruch und erst recht keine Nachforderung..

Dein Kindergeld steht dir bis 25 Jahren direkt zu. Zur Kindergeldkasse und Umleitung auf dein Konto veranlassen.

Ob deine Eltern zu deinem Unterhalt herangezogen werden können, hängt von ihrem Einkommen und dem vorrangigen Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Kinder ab.

G imager761

Du kannst jetzt noch Kindergeld und Unterhalt für dich bekommen. dazu müsstest du deine Eltern/ Vater konkret anschreiben und ggf verklagen.

Da deine Grosseltern für dich Unterhalt gezahlt haben, wären sie im Falle eds Kindergeldes die Kläger.

Tut mir leid, aber da verwechselst Du was. Wenn Deinen Großeltern dadurch bestimmt 50.000 Euro durch die Lappen gegangen sind, dann hast Du trotz allem kein Anrecht darauf! Sie haben alles bezahlt, also steht ihnen auch das Geld zu.

Wie einige hier schon richtig angemerkt haben, ist ein rückwirkender Unterhalt so aber nicht möglich. Was aber nichts daran ändert, daß Deine Eltern Dich bis Beendigung der ersten Ausbildung unterstützen müssen - also hast Du jetzt noch für die letzten paar Semester gute Chancen, Geld zu kriegen.

die chancen sind nur vorhanden wenn die eltern überhaupt leistungsfähig sind.