Kann ich mein kindesunterhalt denn ich zahle vom bruttogehalt abziehen lassen
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Nein. Vom Brutto gehen zunächstmal Steuern und Abgaben ab, dafür spielt der KU bis auf den Kinderfreibetrag, mit den aber das Kindergeld verrechnet wird, keine Rolle.
Wenn es darum geht, Ehegattenunterhalt auszurechnen, kann vorher der Kindesunterhalt, der gezahlt wird, vom Einkommen abgezogen werden. Oder meinst Du etwas anderes?
Geht das auch auf Deutsch?