Kann ich jederzeit das Geneinschaftskonto von mir und meinem getrennt lebenden Ehemann benutzen?
Wir leben seit einiger Zeit getrennt. Haben unsere Bankverpglichtungen soweit getrennt. Das Hauptgenutzte Konto ist jetzt nur noch meines, mein Mann wurde ausgetragen. Wir haben noch ein weiteres Gemeinschaftskonto, dass zur Zeit nur von meinem Mann genutzt wird. Dieses muss komplett gekündigt werden, er ist gerade dabei ein neues für sich zu eröffnen.
Hin und wieder kamen noch Abbuchungen auf mein Konto. Ich habe ihm dann immer den Betrag genannt und dass er es mir zurück überweisen soll. Hat er aber nicht getan. Nun hat sich auch der Unterhalt zum 01.01. für die Kinder um 8% erhöht. Er hat gesagt er passt es an, hat er aber nicht.
nun meine Frage, kann ich mir die Rückstände einfach selbst auf mein Einzelkonto überweisen? Noch ist „sein“ Konto ja rechtlich „unseres“. Oder kann er mir da was?
LG,
Anne
5 Antworten
Wenn Geld drauf es und Einzelverfügung vereinbart ist, sollte es problemlos gehen.
Wenn es euer gemeinsames Konto ist, hast auch du darauf Zugriff.
Wenn er seinen Zahlungen nicht nach kommt, würde ich persönlich das Geld holen, solange ich noch kann.
Ja, kannst du, aber ganz schnell einen Anwalt aufsuchen
Abgesehen davon, ob Du das kannst oder nicht (ich behaupte mal, ja): Kümmere ich schnellstens darum, dass der Herr seine Zahlungsbeträge anpaßt! Anwalt!
Ich habe morgen einen Termin beim Jugendamt, die helfen da auch. Anwalt am Dienstag, auch wegen anderer Sachen.
ich wollte nur rechtzeitig fragen, bevor das neue Konto aktiv ist und ich mein Geld nie wieder sehe
nun meine Frage, kann ich mir die Rückstände einfach selbst auf mein Einzelkonto überweisen?
Ja sicher - frag ihn nicht noch zehn Mal sondern mach einfach - das Geld steht Dir ja zu
Oder kann er mir da was?
Ja - meckern, aber mehr nicht