Kann ich früher aus meinem Mietvertrag raus?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mietvertrag scheint eine in Deutschland unzulässige Mischform von Zeitmietvertrag und vermutlich gegenseitigem Kündigungsverzicht zu sein. Der Zeitmietvertrag ist nicht qualifiziert, der Kündigungsverzicht ist nicht als "Gegenseitig" gekennzeichnet. Das deutsche BGB hat eine allgemeine Formel im Mietrecht: Vereinbarungen, die den Mieter einseitig benachteiligen, sind ungültig. Ein § 15 ist im BGB zwar vorhanden, bezieht sich aber nicht auf das Mietrecht. Es könnte hier eine Klausel der AGB des Vermieters sein oder bezieht sich auf den § 15 des vorliegenden Mietvertrages. Das solltest du uns genauer erklären.

Vorläufig würde ich meinen, dass der aktuelle Mietvertrag ordentlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündbar ist, weil der MV als unbefristet angesehen werden muss. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich, weil die Gründe dazu nicht ausreichen und uns der Inhalt des "§15" unbekannt ist. Allerdings kann auch jener § nicht das Gesetz hinsichtlich einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung umgehen.

Ich vermute, dass dein MV die Nutzung von Küche, Flur und Bad einschließt. Damit sind alle Benutzer dieser Räume anteilig zur Reinigung verpflichtet. Es sollte einen Plan der Reinigung geben, am besten vom Vermieter, weil diesem auch die Kontrollpflicht obliegt.

Du kannst mit dem Vermieter auch eine Auflösung des aktuellen Mietvertrages einvernehmlich jederzeit herbei führen.

Gerhart  29.12.2016, 14:04

Korrektur: der §15 BGB ist weggefallen.

iwolino 
Fragesteller
 29.12.2016, 14:16

Korrektur meinerseits §15 ist in diesem Vertrag die Klausel zur fristlosen Kündigung

Die von dir angegebene Klausel ist, sofern sie genau so in deinem Mietvertrag steht, m. E. unwirksam.  Man könnte die sog. "Mindestmietdauer" (die so im Mietrecht nicht existiert) als Kündigungsverzicht für ein Jahr interpretieren. Dieses gilt hier aber offensichtich nur für den Mieter. Von einem gegenseitigen Kündigungsverzicht steht da nichts. Daher ist die Klausel m. E. unwirksam und du kannst deinen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten kündigen.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/kuendigungsverzicht-bgh-klaert-spielregeln-fuer-vermieter_aid_360830.html

Eine fristlose Kündigung wegen einer ekligen Küche ist nicht möglich, da dem Abhilfe geschaffen werden kann. Durch den / die Benutzer, nicht durch den Vermieter.




In deinem Vertrag ist doch eine Mindestmietdauer von einem Jahr festgelegt - danach hast du eine normale dreimonatige Kündigungsfrist.

Und das gilt auch, dein Vermieter muss dich nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen.

Genauso steht dir keine Mietminderung zu - wieso sollte es denn..?

Wenn die Küche "eklig" ist, hilft Putzen übrigens ungemein.

anitari  29.12.2016, 12:34

Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2016 und wird für 1 Jahr fest geschlossen.

Das klingt eher nach Befristung als nach Kündigungsverzicht.

Ein Befristung ohne Angabe eines zulässigen Grundes wäre unwirksam, wenn es sich nicht um Wohnraum in einem Studentenwohnheim handelt.

iwolino 
Fragesteller
 29.12.2016, 14:26
@anitari

Ich putze nicht mehr für die anderen. Wenn die anderen es einfach nicht schnallen und sich nicht an einen Putzplan halten muss ich halt anders vorgehen

DieKatzeMitHut  29.12.2016, 22:24
@iwolino

Bei einer WG hat der Vermieter aber nichts mit der Küchenreinigung zu tun, das musst du schon selbst klären.

Ist es ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder wird die Wohnung lediglich  Studentenwohnung betitelt?

Keiner meiner erbrachten Nachmieter will das Ziimmer, weil die Küche echt eklig ist 

Warum putzt die denn keiner?

Die fristlose Kündigung richtet sich nach §15 

Und was genau steht in diesem Paragraf?

Ich sehe hier weder einen rechtwirksam befristeten Mietvertrag noch einen rechtswirksam Kündigungsverzicht. Demzufolge darfst du diesen mit Dreimonatsfrist kündigen. Packst du das bis 4. Januar (Zustellung bem Vermieter), könntest du rechtswirksam zum 31.3.17 kündigen (wenn du das möchtest).

anitari  29.12.2016, 12:36

Es könnte sich um Wohnraum in einem Studentenwohnheim handeln.

Dann gilt, wie Du sicher weißt, § 575 nicht.

albatros  29.12.2016, 12:45
@anitari

Ich erkenne das so nicht. Studentenwohnung heist nicht Studentenwohnheim. Zumal hier von "dem Vermieter" die Rede ist.

Es wäre ja schön, wenn der FS uns darüber aufklären täte.

iwolino 
Fragesteller
 29.12.2016, 14:23
@albatros

Bei dem Haus handelt es sich einfach nur um ein privat vermietes Haus mit mehreren WGs, also um kein Wohnheim

albatros  29.12.2016, 18:06
@iwolino

Damit hat sich mein Rechtsstandpunkt vollauf bestätigt. Es gilt genau das, was ich in meiner Antwort schrieb.