Kann ich einen alten Bausparvertrag zum Sparen nutzen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Wüstenrot Ideal Bausparvertrag und hole mit meiner erklärung dazu mal etwas aus? Ich habe den Vertrag im Jahr 2007 abgeschlossen? Es handelt sich um einen Vertrag mit 60T Euro Bausparsumme. Er hat eine Abschlussgebühr von 600,-€ gekostet. Ich hatte mich damals von den relativ niedrigen Darlehenszinsen verführen lassen und wollte den Vertrag für den Hauskauf verwenden. Das ist dann alles anders gekommen und ich hab mein Haus über ein Kreditinstitut finanziert.
Den Vertrag habe ich aber noch. Da sind z. Zt. nur die Abschlussgebühr und ca. 50,-€ drauf. Ich habe nie regelmäßig was eingezahlt. Jetzt steht da aber, dass man auf das Guthaben 1,5% Zinsen bekommt und wenn man nach 7 Jahren kein Darlehen nimmt (was ich auch nicht vorhabe) das Guthaben rückwirkend auf 3,75% verzinst wird. Der Vertrag ist ja schon älter als 7 Jahre.
Ich dachte mir das so ähnlich wie beim Festgeld sparen. Ich muss an das Geld eigentlich nicht ran. Aber wenn dann doch mal was passiert, kann es ja sein, dass man da ja doch mal was davon braucht.
Nun meine Frage: Kann ich in den Vertrag einfach einen Betrag von 30T Euro (50% der Bausparsumme einzahlen und wenn ja, wie schwierig ist es, ggf. an das Geld heran zu kommen?
Ich frage das erst mal noch nicht direkt bei der Bausparkasse, weil die bestimmt kein Interesse daran haben, dass man die Verträge zum Sparen benutzt.
Im Vetrag steht irgendwas von einer Bewertungszahl, die größer als 200 sein muss, damit der Vertrag zugeteilt werden kann. Sie wird über eine Formel berechnet. Wenn ich die Formel nach der Zeit umstelle, die die Summe liegen bleiben muss, müssten die 30T Euro ca. 22 Monate im Vertrag bleiben. Allerdings steht damit nur fest, dass geprüft wird, ob der Vertrag zugeteilt wird. Das ist dann sowas wie Lotto, ob man zugeteilt wird.
Komme ich auch ohne diese Zuteilung im Notfall wieder an das Geld ran?
Vielen Dank für die Antworten.
1 Antwort
Der Vertrag kann immer gemäß den Bausparbedingungen in mtl. Raten bespart werden. Sonderzahlungen muss die Bausparkasse nicht zulassen, aber auch dies steht in den Bausparbedingungen.
Der Vertrag kann die Bausparkasse erst kündigen, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat.
Dazu gibt es ein neues Urteil - gegen die Bausparkasse Wüstenrot:
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/03/bausparkasse-erleidet-ueberraschende-niederlage/