Kann ich diese Art von Anzeige bzw. meine Aussage zurückziehen?

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Ich verstehe nicht, wieso sie ihren Vater wegen deswegen angezeigt haben, wenn die Beweislage so gering und dünn war, dass Aussage gegen Aussage steht. Was haben sie sich davon erhofft? Dass er für ihr Suchtproblem zur Rechenschaft gezogen wird? Ihnen hätte auch klar sein müssen, dass später ggf. Probleme mit ihrem Vater auftreten werden deswegen.

Besser wäre es gewesen, sie hätten sich zunächst an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt und die Problematik mit diesem erörtert und besprochen. Dieser hätte dann anhand der Unterlagen, Aussagen etc. bewertet ob es Sinn macht eine Anzeige zu erstatten.

Generell gilt: Sie müssen nicht gegen ihren Vater aussagen und können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch sind sie nicht verpflichtet, sich selbst in der Hauptverhandlung einer Straftat zu belasten und können daher auch die Aussage verweigern.

Für mich stellt sich noch die Frage, woher sie das Geld mit 13,14 hatten, um die Drogen zu erwerben. Denn eigentlich kommen die Eltern in diesem Alter für ihre Eltern auf. An ihrer Erzählung sind für mich einige dicke Fragezeichen.

Weiterhin gilt für sie § 252 STPO. 

Da die Staatsanwaltschaft bereits aus öffentlichen Interesse ermittelt, ist eine Rücknahme der Anzeige nicht mehr möglich.

Jedoch möchte ich sie noch darauf aufmerksam machen, dass wenn die Staatsanwaltschaft der Annahme ist, dass sie ihren Vater zu Unrecht belangt haben, oder die Aussage der Auffassung der STA nicht stimmt, diese gegen sie nach § 145 d wegen vortäuschen einer Straftat gegen sie ermitteln kann. Ebenfalls wenn ihr Vater gegen sie Strafanzeige erstattet. Auch kann gegen sie wegen § 164 wegen falscher Verdächtigung ermittelt werden.

Ob dies den Tatsachen entspricht oder nicht, kann von hier aus ohne Akteneinsicht und nähere Hintergründe nicht beurteilt werden.

KaterKarlo2016



Hallo KaterKarlo2016,

erstmal danke für IhreAntwort!  Die Anzeige habe ich zu voreilig gemacht, da haben Sie recht. Mein Wunsch nach Gerechtigkeit hat mich danach getrieben, da ich freiwillig in eine Entzugsklinik gegangen bin, meinem Vater in einem Brief geschildert habe, wie schade ich es finde dass es so gelaufen ist und dass ich mir wünsche dass wir beide neu anfangen und er mir niee daraif geantwortet hat. Meine Eptern sind zwar in einer Beziehung, aber getrennt lebend, wodurch ich ihn bis heute nicht mehr gesehen hab. Verzweiflung ist in mir durchgegangen und so ist es dazu gekommen. Jetzt bereu ich es aber und würde fast alles dafür geben um nicht als Zeugin vor Gericht geladen zu werden. 

Du hast eine Straftat angezeigt und das kann man nicht zurück ziehen. Nur Strafanträge können zurück gezogen werden. Mit einer Anzeige informierst Du die Strafverfolgungsbehörde über eine Straftat und da wird automatisch ermittelt. Und es wird von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob Deine Aussage und die weiteren Ermittlungsergebnisse für ein Strafverfahren ausreichen.

 "Aussage gegen Aussage" gibt es nur in Filmen. In der Wirklichkeit zählt die Glaubwürdigkeit. Vor Gericht kannst Du jedoch im Verfahren gegen Deinen Vater die Aussage verweigern und Du brauchst Dich auch nicht selbst zu belasten. 

Welche Drogen sind das konkret, die Dein Vater Dir angeblich verkauft hat? Und inwiefern bist Du "drogensüchtig"? Wie äußert sich das?
Was sagt denn Deine Mutter dazu?
Oder ist die auch süchtig?
Vater ist ebenfalls süchtig oder vertickt er nur?

Hat eigentlich derselbe Arzt festgestellt, dass Du süchtig bist, der Deine Narben vom Ritzen nicht sehen sollte?
Oder beruht Deine "Sucht" auf einer Selbstdiagnose?

Fragen über Fragen.
Aber vor Gericht wird sich das sicher alles aufklären, wenn die entsprechenden Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei, des Jugendamtes und der Jugendgerichtshilfe vorliegen.

Scheinst Dich ja kräftig für mich zu interessieren.. wäre lieb wenn Du es aber in Zukunft beim mitlesen belässt wenn eh nur gegenfragen als Antwort kommen. Ich hab nicht vor meine ganze Lebensgeschichte mit euch zu teilen, aber wenn ich anonym die Möglichkeit habe mich zu informieren nutze ich das. Wenn Du also ein Buch über mich schreiben willst sind jetzt deine künstlerischen Fähigkeiten gefragt. Viel Erfolg

@Lebensnotwendig

Ich interessiere mich bei derart unglaubwürdigen Fragen nur insofern für die dahinter stehende Person als die übrigen Fragen dieser Person nicht selten mehr Aufschluss über das "psychische Gerüst"  geben.
Diesen Aufschluss habe ich erhalten.
Damit ist mein Interesse dann erloschen.

Die Tatsache, dass Du weder "Drogen(art)" noch angebliche "Sucht" definieren willst (bzw. kannst), zeugt umso mehr von der Unglaubwürdigkeit Deines Posts.

Zurückziehen kann man nur einen Strafantrag bei sogenannten Antragsdelikten. Handel mit Drogen ist ein Offizialdelikt und sobald die Polizei davon Kenntnis erhält, egal wie, muss sie ermitteln. Du kannst diese Anzeige nicht zurückziehen, die Dinge werden ihren Lauf nehmen. Du kannst allerdings jede weitere Aussage verweigern, da es sich bei dem Beschuldigten um deinen Vater handelt und du dich auch nicht selbst belasten musst.

Und kann ich die Aussage zurück nehmen in dem ich behaupte dass ich sie unter Drogeneinfluss gemacht habe und nicht klar im Kopf war? Oder sie nur aus "Wut" auf meinem Vater ausgedacht hab?

@Lebensnotwendig

Vor Gericht kannst du die Aussage verweigern, wenn du das nicht tust, musst du bei der Wahrheit bleiben, sonst machst du dich selbst strafbar.

@Lebensnotwendig

Und kann ich die Aussage zurück nehmen

Ja. Mache von deinem Aussageverweigerungs-/Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Begründen musst du es nicht. 

Aus Wut über den Vater würde ich nicht angeben. Evtl. gäbe es ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. 

Die Weitergabe von BTM an Kinder und Jugendliche ist ein Verbrechenstatbestand, also Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Da wird ermittelt, egal, ob du deine Aussage zurück nehmen willst.