Kann ich die Zahlung für den Verbesserungsbeitrag zur Wasserversorgung von der Steuer abziehen?

1 Antwort

> verbesserungsbeitrag zur wasserversorgung

Ist das eine Umlage, die die Gemeinde von den Grundstückseigentümern erhebt, so was ähnliches wie der Erschließungsbeitrag?

Das kannst Du aus mehreren Gründen nicht "wie Handwerkerrechnungen" steuerlich geltend machen:

1) Die Handwerkerleistung wurde nicht auf Deinem Grundstück erbracht.

2) Die Handwerkerleistung steht im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes.

Der Verbesserungsbeitrag erhöht vermutlich nciht einmal die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, da er zum Grundstück und nciht zum Gebäude gehören dürfte. Falls Du vermietest oder das Gebäude teilweise beruflich nutzst (nur dann kommt die Abschreibung überhaupt in Frage), solltest Du das aber mit einem Fachmann klären.