Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen trotz dem Hartz IV meiner Eltern?

4 Antworten

Hm, unter Bedinungen steht folgendes:

Zur Einbürgerung muss der Ausländer in der
Lage sein, sich und seine Familie dauerhaft zu ernähren, sowie sozial
abzusicheren (Kranken- und Pflegeversicherung; Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung; Rentenversicherung). Hierbei handelt es
sich um eine Prognoseentscheidung.
Sind
Sie noch nicht 23 Jahre alt, müssen Sie Ihren Unterhalt nicht
aufbringen. Unerheblich ist es auch, wenn Sie ohne Verschulden
Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen sollten.

Ein
Einbürgerungsanspruch besteht nicht, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe beziehen; ausreichend ist es aber schon, dass Sie diese
Leistungen beziehen könnten.

Andere Sozialleistungen, wie
Arbeitslosengeld I, Erziehungsgeld, stehen der Einbürgerung nicht
entgegen, wenn nach einer Prognose zu erwarten ist, dass in Zukunft
solche Leistungen nicht mehr beansprucht werden.

Ausnahmen von
der Unterhaltserfordneris bestehen nur bei öffentlichem Interesse oder
zur Vermeidung einer besonderen Härte, ewa bei Pflegekindern oder
Behinderten

Quelle: http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/einbuergerung-unterhaltssicherung.html

Sicher bin ich mir nicht, aber generell sollte die wirtschaftliche Lage deiner Eltern keine Rolle spielen. Wenn es dir wirklich wichtig ist, frag am besten mal bei der nächsten Behörde, wie z.B. der Stadtverwaltung nach. Die müssten das wissen

da sind soviele faktoren abhängig von, dass dir das hier keiner sagen kann. guck mal hier mit rein www.info4alien.de

Das geht, solange du nicht über 23 Jahre alt bist.